BAföG-Erinnerung: Jetzt den Bewilligungszeitraum checken!
Wichtiger Hinweis für alle, die ihr Studium in der Corona-Zeit begonnen haben: Viele Studierende sind jetzt aufgefordert, mit dem BAföG-Wiederholungsantrag erstmalig auch den Leistungsnachweis mit dem Stand zum Ende des vierten Fachsemesters einzureichen. Sie sollten außerdem berücksichtigen, dass auf ihrem BAföG-Bescheid der Bewilligungszeitraum eventuell schon nach sechs, statt der üblichen zwölf Monate ausläuft. Damit BAföG weiterhin ausgezahlt werden kann, muss jetzt gehandelt werden!
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