Notfallhilfen: Hilfe im Alltag

  • Kostenloses Mensaessen (sog. Freitische)
  • Zuschüsse für Mietrückstände und Mietnebenkosten
  • Beitragsrückstände in der Krankenversicherung
  • Unterstützung bei der Zahlung des Semesterbeitrags (Rückmeldung, keine Erstimmatrikulation)
  • Ausgleich ungedeckter Krankheitskosten
  • Zuschuss zur Finanzierung einer Säuglings- und Kleinkindausstattung

Die Unterstützung wird nur direkt an die Gläubiger überwiesen, also an den Vermieter, die Krankenversicherung oder das Versorgungsunternehmen. Eine Hilfe wird Studierenden im erfolgreich betriebenen Fachstudium in der Regel erst ab dem 3. Fachsemester gewährt. Die Hilfe durch das Studierendenwerk muss situationsverbessernd wirken. Nur die Schuldenlast zu senken, ist nicht Ziel der Notfallhilfe!

Beachten Sie außerdem: Der Verlust von Nebentätigkeit, die sich aufgrund der Coronapandemie ergeben, stellen alleine keinen hinreichenden Grund für eine Unterstützung dar. Da sich diese Gegebenheit kurzfristig nicht ändern wird, sehen wir keine Möglichkeit, mit den beschränkten Mitteln unserer Notfallhilfe die Situation verbessern zu können. Im Detail informiert die Richtlinie zur Unterstützung von Studierenden in besonderen Lebenslagen über das Angebot.

Die Beratung und die Antragstellung erfolgt per E-Mail. Schildern Sie darin bitte Ihre konkrete Situation und senden Sie Ihre aktuelle Studienbescheinigung und den Notenspiegel als pdf-Dokument mit. Für Rückfragen geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an.

Kontakt Notfallhilfen

Beraterin Studienfinanzierung/Sonderfördermittel
Fanny Wittek 0231 20649-136 E-Mail schreiben

Weitere Unterstützung

Im Notfall greift nicht nur das Studierendenwerk Dortmund Hilfesuchenden unter die Arme. Rund um den Hochschulcampus haben verschiedene Organisationen Angebote entwickelt, die im Bedarfsfall konkrete Hilfen bieten. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den jeweiligen Internetseiten: