Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für die Studierenden der TU Dortmund, FH Dortmund, FH Südwestfalen, FernUniversität Hagen sowie der Folkwang Hochschule (Standort Dortmund).
Wann bist du als Studierende/r unfallversichert? z. B.
- während des Besuchs von Vorlesungen, Seminaren, Bibliothek oder Mensa
- bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (z.B. Exkursionen)
- auf den damit zusammenhängenden Hin- und Rückwegen, auch der Weg zur Immatrikulation.
Nicht versichert sind private Tätigkeiten wie z. B.
- Studienarbeiten zu Hause
- private Studienfahrten
- Repetitorien bei privaten Anbietern
- private Unterbrechungen auf dem Weg zur, bzw. von der Hochschule (z.B. Einkauf)
- private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule
Versicherung für Studierende der FernUni
Studierende der FernUni sind gesetzlich unfallversichert über den zuständigen Träger des Bundeslandes (Unfallkasse NRW), sofern sie an Lehrveranstaltungen teilnehmen und immatrikuliert sind. Das gilt auch für den Weg zur Hochschule und zurück (Wegeunfall). Bei Praktika sind sie über den Unfallversicherungsträger des Praktikumsunternehmens versichert.
So meldest du einen Versicherungsfall
Wenn du einen Unfall erleidest, gehst du am besten in diesen drei Schritten vor:
- Vor Ort Bescheid geben
Teile der/dem behandelnden Ärztin/Arzt (auch Zahnärzten) mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule handelt. - Melde dich beim Studierendenwerk
Deine Ansprechpartnerin ist Silke Becker, Vogelpothsweg 85, 44227 Dortmund, E-Mail.
Das Studierendenwerk leitet die Unfallanzeige an die Unfallkasse weiter. Antragsformulare gibt es im InfoPoint des Mensagebäudes, oder online bei der Unfallkasse. - Melde dich bei deiner Hochschule
- TU Dortmund
Melde den Unfall bitte so schnell wie möglich bei deiner Fakultät, an der du studierst.
Bei einem Sportunfall ist dies der Allgemeine Hochschulsport (AHS). - FH Dortmund
Studienbüro - FH Südwestfalen
Studierenden-Service-Büro. - FernUni Hagen
Studierendensekretriat.
- TU Dortmund
Krankenversicherung für international Studierende
Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) hat für ausländische Studierende, die sich nicht gesetzlich versichern können, einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Angesprochen werden damit vor allem ausländische Studierende über 30 Jahre bzw. ab dem 14. Fachsemester, Doktoranden/innen, Teilnehmende an studienvorbereitenden Sprachkursen, Arbeitssuchende nach Studienabschluss, sowie mitreisende Familienangehörige.
Weitere Informationen bietet die Internetseite vela.insure.
