Was bekomme ich für den Sozialbeitrag?

3 wichtige Fakten zum Sozialbeitrag

  1. Der Sozialbeitrag ist sehr wichtig für uns Studierendenwerke, denn er ist eine zentrale Einnahmequelle für Studierendenwerke. Mit diesen Mitteln sorgen wir dafür, dass unsere Services überhaupt angeboten und auch weiterentwickelt werden. 
  2. Der Sozialbeitrag ist ein Pflichtbeitrag aller Studierenden, es ist kein Entgelt für einzelne Leistungen. Und: Der Sozialbeitrag ist solidarisch - alle zahlen, damit alle Studierenden Unterstützung bekommen.
  3. Der Sozialbeitrag ist in der Regel ein Teil deines Semesterbeitrags. Er wird von den Hochschulen erhoben und an das Studierendenwerk weitergeleitet. 

FAQ zum Sozialbeitrag

Ich nutze kein Angebot des Studierendenwerks Dortmund. Muss ich trotzdem bezahlen?

Ja, der Sozialbeitrag ist für Studierende der TU Dortmund, FH Dortmund, FH Südwestfalen, FernUniversität Hagen sowie der Folkwang Hochschule (Standort Dortmund) verpflichtend.

Auch wenn du unsere Angebote gerade nicht nutzt, ist dein Beitrag trotzdem wertvoll – denn er sorgt dafür, dass der Studi-Alltag für alle ein bisschen besser wird. Viele Studierende sind auf günstiges Essen, bezahlbares Wohnen oder kostenlose Beratung angewiesen und können ihr Studium nur dank dieser Unterstützung schaffen.​ So trägst du mit dem Sozialbeitrag ganz praktisch zu einer solidarischen Gemeinschaft bei, in der Bildung für möglichst viele offen bleibt. Danke, dass du Teil davon bist!

Wie hoch ist der Sozialbeitrag? Und wieso gibt es zwei unterschiedliche Sozialbeiträge?

Mit dem Beschluss des Verwaltungsrats vom 21.03.2025 werden seit dem Wintersemester 2025/26 folgender Sozialbeiträge erhoben:

  • Studierende der TU Dortmund, FH Dortmund, FH Südwestfalen und Folkwang Hochschule (Standort Dortmund): 97 Euro pro Semester
  • Studierende der FernUniversität Hagen: 16 Euro pro Semester

Anfang 2025 erfolgte eine Analyse der Kostenblöcke des Studierendenwerks, um eine neuen Beitragsordnung zu erstellen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die 13 Mensen und Cafeterien von den Studierenden der FernUniversität in der Regel nicht genutzt werden können, es sei denn, deren Wohnort befindet sich in Hochschulnähe. Die Kosten der Hochschulgastronomie wurden bei der Berechnung des neuen Sozialbeitrags daher für die FernUni-Studierenden nicht mit einbezogen. So entstand der deutlich reduzierte Beitrag von 16 Euro pro Semester.

Ich studiere an der FernUni Hagen. Welchen Nutzen habe ich vom Sozialbeitrag?

Studierende der FernUni können folgende Leistungen wahrnehmen:

Auf welcher Gesetzesgrundlage wird der Sozialbeitrag erhoben?

Grundlage ist das Gesetz über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen(Studierendenwerksgesetz – StWG).  In § 12 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 StWG wird die Finanzierung der Studierendenwerke geregelt, indem Sozialbeiträge erhoben werden. Die Erhebung erfolgt über eine Beitragsordnung. Die Beiträge sind bei Einschreibung oder Rückmeldung fällig und werden von den Hochschulen eingezogen.  

Auch das Studierendenwerk Dortmund hat eine Beitragsordnung, diese wird vom Verwaltungsrat festgelegt. 

Wer entscheidet über die Verwendung des Sozialbeitrags?

Die Entscheidung wird in der Geschäftsführung und im Verwaltungsrat des Studierendenwerks Dortmund getroffen.

Wann und wie muss ich zahlen?

In der Regel zahlst du den Sozialbeitrag zusammen mit dem Semesterbeitrag mit Hilfe einer Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Den genauen Ablauf regelt deine Hochschule. Achte auf die Anschreiben der Hochschule! Der Beitrag ist verpflichtend, eine Befreiung gibt es nur in Ausnahmefällen.

Kann ich den Semesterbeitrag inklusive Sozialbeitrag zurückbekommen?

Bereits gezahlte Semesterbeiträge können unter bestimmten Umständen (z. Bsp. Krankheit, Exmatrikulation) erstattet werden. Wichtig ist es, die Rückerstattung möglichst vor Beginn der Vorlesungszeit zu beantragen. Zusammen mit dem Erstattungsantrag müssen unter Umständen weitere Dokumente  (Studierendenausweis, diverse Studiennachweise) eingereicht werden. Bitte informiere dich dazu bei deiner Hochschule: 

TU Dortmund

  • Semesterbeitrag
    Der Erstattungsantrag muss im Studiensekretariat der TU Dortmund abgegeben werden.
  • Semesterticket
    Die (ggfs. anteilige) Erstattung des Semestertickets muss beim AStA der TU Dortmund beantragt werden. Hier werden auch die sog. Härtefall-Anträge bearbeitet, d.h. Studierende, die sich die Zahlung des Semesterbeitrags nicht leisten können, erhalten hier Unterstützung.

FH Dortmund

  • Semesterbeitrag
    Die Rückerstattung bei Exmatrikulation muss im Studienbüro beantragt werden.
  • Semesterticket
    Die Rückerstattung des Semestertickets prüft der AStA der FH.

FH Südwestfalen

  • Semesterbeitrag und Semesterticket
    Infos im Sekretariat.

FernUni Hagen

Erstattung nach Vorlesungsbeginn

Wenn du aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft beurlaubt wirst, kannst du eine (anteilige) Rückerstattung des Sozialbeitrags auch nach Vorlesungsbeginn beantragen. Wende dich in diesem Fall an den InfoPoint des Studierendenwerks.

Ich habe Fragen zum Semesterbeitrag - an wen wende ich mich?

Wie hoch ist der Semesterbeitrag? Wie setzt sich dieser Beitrag zusammen? Wann und wie muss ich bezahlen? Ich habe weitere Fragen zur Rückerstattung. Diese Fragen beantworten die Hochschulen auf ihren Internetseiten:

Fragen zum Sozialbeitrag?