Checkliste und Infos
Notwendige Formulare für den Antrag auf Ausbildungsförderung
Weitere Formulare
Formulare bei Änderungen im Bewilligungszeitraum
Mit BAföG ins Ausland
Während eines Auslandsemesters (Studium oder Pflichtpraktikum) sind Sie ggf. berechtigt, „Auslands-BAföG“ zu beziehen. In diesem Fall wechselt die Zuständigkeit auf ein anderes Amt für Ausbildung. Welches Amt das ist, hängt von Ihrem Reiseziel ab. Eine Übersicht erhalten Sie auf www.bafög.de. Anträge für BAföG-Auslandsförderung sollten bereits sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts gestellt werden.
Online-Antrag
Seit Januar 2016 besteht für Studierende die Möglichkeit, ihren BAföG-Antrag auf www.bafoeg-online.nrw.de online auszufüllen und elektronisch an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung – zum Beispiel an das Studierendenwerk Dortmund – zu übermitteln. Bitte beachten Sie: Für die Online-Übermittlung des Antrags benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bzw. ein registriertes DE-Mail-Konto. Ein Antrag über das Internet hat keinen Einfluss darauf, dass der Antrag schneller bearbeitet wird.