Nicht vergessen: Förderungsnummer angeben!

Für alle Folge- bzw. Wiederholungsanträge gilt: Bitte kennzeichnen Sie die Unterlagen mit Ihrer persönlichen Förderungsnummer! Die Förderungsnummer ist immer 13-stellig. Sie befindet sich auf auf dem Briefkopf der Anschreiben, die Sie vom Studierendenwerk erhalten oder auf dem eigentlichen BAföG-Bescheid (siehe Foto). Wichtig: Nur wenn die eingereichten Unterlagen zügig zugeordnet werden können, kann auch eine schnelle Bearbeitung erfolgen!

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Antrag auf Studienstarthilfe

Der Antrag auf Studienstarthilfe kann ausschließlich online ab dem 02.09.2024 über BAföG-Digital gestellt werden

Notwendige Formulare für den BAföG-Antrag

Weitere Formulare

Formulare bei Änderungen im Bewilligungszeitraum

Mit BAföG ins Ausland

Während eines Auslandsemesters (Studium oder Pflichtpraktikum) sind Sie ggf. berechtigt, „Auslands-BAföG“ zu beziehen. In diesem Fall wechselt die Zuständigkeit auf ein anderes Amt für Ausbildung. Welches Amt das ist, hängt von Ihrem Reiseziel ab. Eine Übersicht erhalten Sie auf www.bafög.de. Anträge für BAföG-Auslandsförderung sollten bereits sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts gestellt werden.

Online-Antrag

Studierende haben die Möglichkeit, ihren BAföG-Antrag online auszufüllen und elektronisch an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung – zum Beispiel an das Studierendenwerk Dortmund – zu übermitteln. Bitte beachten Sie: Für die Online-Übermittlung des Antrags benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bzw. ein registriertes DE-Mail-Konto. Ein Antrag über das Internet hat keinen Einfluss darauf, dass der Antrag schneller bearbeitet wird.