Weitere Formulare

Mit BAföG ins Ausland

Während eines Auslandsemesters (Studium oder Pflichtpraktikum) sind Sie ggf. berechtigt, „Auslands-BAföG“ zu beziehen. In diesem Fall wechselt die Zuständigkeit auf ein anderes Amt für Ausbildung. Welches Amt das ist, hängt von Ihrem Reiseziel ab. Eine Übersicht erhalten Sie auf www.bafög.de. Anträge für BAföG-Auslandsförderung sollten bereits sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts gestellt werden.

Online-Antrag

Seit Januar 2016 besteht für Studierende die Möglichkeit, ihren BAföG-Antrag auf www.bafoeg-online.nrw.de online auszufüllen und elektronisch an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung – zum Beispiel an das Studierendenwerk Dortmund – zu übermitteln. Bitte beachten Sie: Für die Online-Übermittlung des Antrags benötigen Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion bzw. ein registriertes DE-Mail-Konto. Ein Antrag über das Internet hat keinen Einfluss darauf, dass der Antrag schneller bearbeitet wird.