So gelingt Dein Start in der Wohnanlage
Begrüßung: Der erste Schritt in ein gutes Miteinander
Der Einzug in eine Wohnanlage bedeutet für viele Studierende den Start in die ersten eigenen vier Wände. Damit du dich gut einlebst, stell dich am besten gleich zu Beginn bei deinen Nachbar*innen oder WG-Mitbewohner*innen vor.
Ein kurzer Gruß schafft eine wertschätzende Basis – und vielleicht entsteht daraus sogar eine Freundschaft für die kommenden Semester.
Der Wohnheimrat – Deine Ansprechperson vor Ort
In jeder Wohnanlage engagieren sich Studierende im Wohnheimrat. Sie erklären neuen Bewohner*innen alles Wichtige rund um das Haus, geben Tipps für den Studienalltag und organisieren regelmäßige Aktionen wie Spieleabende, Kickerturniere oder Filmnächte.
Der Wohnheimrat vertritt außerdem die Interessen der gesamten Mietergemeinschaft gegenüber dem Studierendenwerk.
Die Hausmeister
Dein Kontakt für den Start
Jede Wohnanlage wird mindestens von einer Hausmeisterperson betreut. Am Tag deines Einzugs erhältst du dort deine Wohnungsschlüssel und bekommst erklärt, was du für deinen Start im neuen Zuhause wissen musst.
Schäden melden – einfach & digital
Falls du später einen Schaden in deinem Zimmer oder Apartment bemerkst, kannst du ihn bequem über die Online-Schadensmeldung oder das Miet-Portal „WohnenStwDo“ melden
Einzüge sind erst ab Vertragsbeginn und nur an Werktagen während der Arbeitszeiten der Hausmeister möglich. Beginnt dein Vertrag an einem Samstag, einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, so ist der Einzug erst am nächsten Werktag möglich. Details findest du in deinem Angebotsschreiben.
Wohnsitz anmelden!
Nach dem Einzug musst du deine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt deiner Kommune (z.B. Stadt Dortmund) angeben und – sofern vorhanden – ggfs. auch das Auto ummelden.
Hausratsversicherung
Das Studierendenwerk haftet nicht für Schäden, die am Eigentum der Bewohner*innen entstehen, auch dann nicht, wenn die Schäden am Gebäude zum Beispiel nach einem Wasserrohrbruch entstehen. Deshalb raten wir, eine Hausratversicherung abzuschließen.
Die Küchenaustattung ist kein Bestandteil der Möblierung. Die Küchen werden diesbezüglich von den Bewohner*innen selbst ausgestattet. Ebenso müssen Bettwäsche, Handtücher, Teppiche, etc. selbst mitgebracht werden.
In den Wohnanlagen ist der Internetanschluss bereits im Mietpreis enthalten und rund um die Uhr nutzbar. Auch die Anschlüsse für Telefon und TV sind vorhanden, müssen aber selbst angemeldet werden.
Seit 2019 verknüpfen wir die Dortmunder Wohnanlagen nach und nach mit dem Glasfaser-Hochgeschwindigkeitsnetz. Das heißt, für die Mieter*innen gibt es weder eine Zeit- und eine Volumenvorgabe. Außerdem ist der Internetanschluss bereits im Mietpreis enthalten. Der Zugang zum Netzwerk erfolgt über die Netz-Dose im Zimmer. Das Glasfasernetz wird von der Firma Glasfaser Bochum GmbH & Co. KG betrieben. Du benötigst lediglich einen PC oder Laptop, eine Netzwerkkarte und ein Netzwerkkabel, weitere Zugangsberechtigungen sind nicht erforderlich. Sollte es Probleme mit dem Internetanschluss, bzw. mit den TV- und Radioprogrammen geben, wenden dich bitte direkt an Glasfaser Bochum GmbH & Co KG.
- Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8-18 Uhr
- Hotline Internet: 0234/45934583
- Hotline TV/Radio: 0234/45934584
Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen können Störungen unter Angabe der Adresse und Wohnplatznummer per Mail an support-do(at)edu-lan.de gemeldet werden.
Die Ausstattung der Wohnanlagen mit Parkplätzen ist sehr unterschiedlich. In der Regel gibt es, wenn nicht auf dem Parkplatz der Wohnanlage, dann aber doch in den umliegenden Straßen ausreichend freien Parkraum. Die Parkplätze an den Wohnanlagen stehen grundsätzlich allen Mieter*innen und Besucher*innen zur Verfügung, eine exklusive Vermietung einzelner Stellplätze gibt es nicht.
Gib bitte bei deiner Adresse immer deine Haus- und Zimmernummer an, da deine Post ansonsten nicht zugestellt werden kann.
Umzüge innerhalb unserer Wohnanlagen sind grundsätzlich nicht möglich (Ausnahmen: ein vorliegendes Attest, höhere Gewalt, zum Beispiel ein Wasserschaden). Sollten es Probleme mit deiner Unterkunft geben, wende dich bitte an das Servicecenter für Studentisches Wohnen.
Leben in der Wohnanlage
Wenn die Sprachkenntnisse noch nicht ausreichen, um sich innerhalb einer Wohnanlage oder auf dem Campus zu verständigen, helfen Gesten und vor allem Bilder. Das Deutsche Studierendenwerk hat in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Bielefeld für diesen Zweck das illustrierte Wörterbuch herausgegeben. Die gedruckten Exemplare können direkt bei der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz des Deutschen Studentenwerks bestellt werden.
Ein Untermietvertrag kann NUR genehmigt werden, wenn ein Auslandssemester oder ein längeres Praktikum bevorsteht.
Für den Abschluss des Untermietvertrags berechnen wir dem/der Hauptmieter*in einmalig eine Gebühr von 70 Euro. Außerdem benötigen wir folgende Unterlagen:
- Bescheinigung des/der Hauptmieter*in über das Praktikum bzw. den Auslandsaufenthalt mit Angabe des Zeitraums
- Passfoto des/der Untermieters*in
- Die aktuelle Studienbescheinigung des/der Untermieter*in (TU Dortmund, FH Dortmund, FH Südwestfalen, Fernuniversität Hagen, Folkwang Hochschule Dortmund oder ISM)
- Personalausweis bzw. Reisepass (inklusive Aufenthaltstitel)
Bitte lade die Dokumente über das Miet-Portal, bzw. die dazugehörige App „WohnenStwdo“ hoch.
In den meisten Wohnanlagen und Häusern stehen Waschmaschinen und Trockner gegen eine Gebühr zur Nutzung zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt in der Regel bargeldlos über die gängigen Zahlungssysteme.
Bitte trockne deine Wäsche möglichst nicht in der Wohnung, weil die austretende Feuchtigkeit die Schimmelbildung unterstützt. In jedem Fall solltest du die Räume anschließend gut lüften.
Solltest du deinen Schlüssel vergessen oder verloren haben, wende dich bitte direkt an den Hausmeister, bzw. außerhalb der Servicezeiten an den Schlüsseldienst, die Fa. Pinger Sicherheitstechnik GmbH, Telefon 0231-91456555. Die Kosten des Einsatzes müssen von dem/der Verursacher/in übernommen werden!
Der Notdienst (HWS Wachdienst Hobeling GmbH – Telefon 02331-47300) ist in diesem Fall NICHT zuständig.
Der Rundfunkbeitrag, genauer gesagt der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, entsteht für jede bewohnte Wohnung – unabhängig, ob tatsächlich Rundfunkgeräte genutzt werden oder nicht. Auch ausländische Studierende müssen den Beitrag zahlen. Für die Wohnanlagen des Studierendenwerks gilt:
- Einzelapartments gelten als einzelne Wohnungen, wenn sie von einem allgemein zugänglichen Flur betreten werden können.
- Größere Wohneinheiten oder Doppelapartments werden in aller Regel jeweils als EINE Wohnung anerkannt, auch wenn diese von einer Wohngemeinschaft auf der Grundlage mehrerer Mietverträge genutzt werden. Hier gilt ebenfalls der Grundsatz "Eine Wohnung – ein Beitrag". Die Bewohner*innen haften gesamtschuldnerisch.
Wer Sozialleistungen – insbesondere Leistungen nach dem BAföG – bezieht, kann sich auf Antrag von der Zahlungspflicht befreien lassen.
Für die Dortmunder Wohnanlagen gilt: Sollte es Probleme mit Ihrem Internetanschluss, bzw. mit den TV- und Radioprogrammen geben, wende dich bitte direkt an Glasfaser Bochum GmbH & Co KG.
- Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8-18 Uhr
- Hotline Internet: 0234/45934583
- Hotline TV/Radio: 0234/45934584
Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen können Störungen unter Angabe der Adresse und Wohnplatznummer per Mail an support-do(at)edu-lan.de gemeldet werden.
Bewohner/innen der Häuser in Soest, Iserlohn und Hagen müssen sich selbst einen Internet-Anbieter suchen und sich somit bei Problemen an die Hotline des jeweiligen Anbieters wenden.
Den Mieterinnen und Mietern unserer Wohnanlagen stellen wir Notebooks auf Leihbasis kostenlos zur Verfügung. Es handelt sich dabei um 15,6 Zoll-Notebooks mit 16GB RAM und einem Intel® Core™ i7 Prozessor. Das Volumen auf der Festplatte beträgt 1 Terrabyte – genug also, um auch die umfangreichste Arbeit abspeichern zu können. Ausgestattet sind die Notebooks mit Windows 11 Home. Als Zubehör wird eine Tasche, das Netzteil und eine Lenovo Digital Pen beigefügt.
Die Anzahl an Notebooks ist begrenzt, daher gilt im Falle einer Anfrage das Prinzip „first come first served“. Wer ein Notebook benötigt, meldet sich per vorab E-Mail an wohnen(at)stwdo.de. Die maximale Dauer der Ausleihe beträgt zwei Monate.
Die Nutzungsvereinbarung kann hier als Muster heruntergeladen werden.
Im Schadensfall informiere uns einfach über die Schadensmeldung oder verwende das Miet-Portal StwDo.
In wirklich dringenden Fällen erreichst du den Hausmeister im Rahmen der Servicezeiten über die jeweilige Handynummer, die im Infokasten der Wohnanlage aushängt. Ist Eile geboten und tritt der Schaden außerhalb der Servicezeiten des Hausmeisters auf, ist ein Sicherheitsdienst über eine Rufbereitschaft erreichbar: HWS Wachdienst Hobeling GmbH – Telefon 02331-47300. Bitte beachte, dass der Sicherheitsdienst nur tätig wird, wenn du deinen Vor- und Nachnamen, deine Telefonnummer sowie die Adresse der Wohnanlage inklusive Zimmer-Nummer angibst.
Schlüssel verloren? Ausgesperrt?
Solltest du deinen Schlüssel vergessen oder verloren haben, ist der Notdienst NICHT zuständig. In diesem Fall wende dich bitte direkt an den Hausmeister, bzw. außerhalb der Servicezeiten an den Schlüsseldienst, die Fa. Pinger Sicherheitstechnik GmbH, Telefon 0231-91456555. Die Kosten des Einsatzes müssen von dem/der Verursacher/in übernommen werden.
Zunächst: Silberfische sind nicht gesundheitsgefährdend. Dennoch sollte man handeln, wenn sich die Population vermehrt. Und das machen Silberfische fortlaufend, wenn sie optimale Bedingungen vorfinden - mit anderen Worten: wenn wichtige Hygiene-Regeln nicht eingehalten werden. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Mieter*innen verantwortlich. Was kann man also tun?
- Lüften, Reinigen, Lebensmittel verpacken
Silberfische bevorzugen feuchte und warme Räume. Lüfte daher deine Zimmer ausreichend oft und reinige die Böden regelmäßig und gründlich, damit die Tiere hier keine Nahrung finden (Staub, Haare, Brotkrümel, etc.). Verwende für die Reinigung am besten ein Gemisch aus Wasser und Zitrone oder Wasser und Essig. Verschließe die Lebensmittel richtig. - Abflüsse mit heißem Wasser spülen und verschließen
Da Silberfische oftmals durch Abflüsse in die Wohnung gelangen und sich dort auch verkriechen, empfiehlt es sich, diese regelmäßig mit heißem Wasser durchzuspülen und gegebenenfalls über Nacht zu verschließen.
Wer aktiv gegen Silberfische vorgehen will, kann auf Hausmittel wie selbst gemachte Klebefallen zurückgreifen oder Produkte aus dem Handel verwenden.
Kommt es in der WG zu Unstimmigkeiten, kontaktiere bitte das Servicecenter Wohnen. Gemeinsam suchen wir dann nach einer für alle passenden Lösung.
Der Auszug: kündigen, sauber machen, tschüss!
Was du vor deinem Auszug beachten musst
Dein Studium geht zu Ende oder du hast dich für eine andere Unterkunft entschieden? Dann beachte bitte die folgenden Punkte, damit dein Auszug reibungslos verläuft.
Organisatorisches: Termine & Fristen
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten.
Wenn du dein Mietverhältnis zum Beispiel zum 30.06. beenden möchtest, muss uns deine unterschriebene Kündigung spätestens am 31.03. vorliegen.
Abmeldepflicht
Wenn du aus einer Studierendenwohnanlage ausziehst und keine neue Wohnung in Deutschland beziehst, bist du verpflichtet, dich offiziell bei der Meldebehörde abzumelden.
Erkundige dich dazu bei der Kommune, die für deinen Wohnort zuständig ist.
Kaution: Rückzahlung & Fristen
Zu Beginn deines Mietverhältnisses hast du eine Kaution hinterlegt.
Diese wird dir nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mieträume innerhalb von sechs Wochen nach Mietende unverzinst auf dein Konto zurück überwiesen – vorausgesetzt, es bestehen keine offenen Forderungen.
Sollten noch Kosten entstehen, zum Beispiel durch Fremd- oder Drittfirmen, verlängert sich der Zeitraum der Rückzahlung entsprechend. Der verbleibende Restbetrag wird dir nach der finalen Rechnungsstellung ausgezahlt.
Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, dass heißt mit einer rechtsgültigen Unterschrift. Für die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten ist der Eingang beim Studierendenwerk maßgebend. Das heißt, wenn du das Mietverhältnis zum Beispiel zum 30.06. beenden möchtest, muss uns die Kündigung spätestens am 31.3. vorliegen.
Vereinbare bitte eine Woche vor deinem gewünschten Auszug einen Termin mit dem Hausmeister deiner Wohnanlage. Renoviere und räume dann dein Zimmer bis zum vereinbarten Auszugstermin, so dass die Räume in einem ordnungsgemäßen Zustand reibungslos übergeben werden können.
Einige Wochen vor Mietende, wird eine Vorbesichtigung gemacht. Sobald dein Mietvertrag ausgelaufen ist, musst du die Wohnung/Zimmer ordnungs- und vertragsgemäß dem Hausmeister übergeben. Bei der finalen Übergabe prüft der Hausmeister den Zustand des Zimmers und der Gemeinschaftsräume. Grundsätzlich gilt: Die Räume müssen so übergeben werden, wie sie beim Einzug übernommen wurden. Muss gestrichen werden, stellt der Hausmeister Farbe zur Verfügung.
Bewohnst du ein Gästeapartment und hast du beim Einzug ein Ausstattungspaket vom Studierendenwerk erhalten, sind die Gegenstände wie Geschirr, Besteck und Bettwäsche vollständig und gereinigt abzugeben. Erfolgt die Übergabe nicht ordnungsgemäß, wird die Kaution gestrichen, bzw. nicht in voller Höhe zurückgezahlt.
Ein ordnungsgemäßer Zustand wird erreicht, wenn du die nachfolgende To-do-Liste beachtest:
- Zimmer: Fußboden reinigen (feucht wischen)
- Selbst eingebrachte Möbel und Fußbodenbeläge entfernen
- Verschmutzte Wände weißen (Farbe gibt es vom Hausmeister)
- Bilder, Nägel und Schrauben von den Wänden entfernen und Dübel-Löcher verschließen
- Sämtliche Aufkleber entfernen
- Fenster, Jalousien, Möbel und Zimmertür reinigen
- Bettkästen feucht auswischen, Matratzen absaugen
- Bad: WC, Waschbecken und Dusche gründlich reinigen
- Persönliche Sachen (Spraydosen, Tuben, etc.) entfernen
- Küche: Kochstelle, Kühlschrank und Küchenmöbel gründlich reinigen
- Persönliche Sachen (Geschirr, Gewürze, Lebensmittel, etc.) entfernen
Das Studierendenwerk sendet keine Post weiter, daher stelle bitte rechtzeitig bei der Deutschen Post einen Nachsendeantrag.
