Keine Fristen mehr versäumen

BAföG wird immer für einen bestimmten Zeitraum bewilligt – den sogenannten Bewilligungszeitraum (BWZ). In den meisten Fällen beträgt er 12 Monate. Das genaue Datum findest du auf deinem BAföG-Bescheid.

Wenn du nach Ablauf des BWZ weiterhin BAföG erhalten möchtest, musst du einen Folgeantrag stellen. Damit die Auszahlung ohne Unterbrechung weiterläuft, sollte dein Folgeantrag spätestens zwei Monate vor Ende des BWZ beim Studierendenwerk eingehen.

Damit du diese Fristen nicht aus den Augen verlierst, haben wir den BAföG-Reminder entwickelt. Er erinnert dich automatisch per E-Mail an die rechtzeitige Abgabe deines Folgeantrags – plus wichtige Infos rund um das BAföG.

Einfach deine E-Mail-Adresse eintragen, den Aktivierungslink bestätigen – und du bleibst immer bestens informiert!

Hier im BAföG-Reminder eintragen