Veränderung des Sozialbeitrags ab Wintersemester 2025/26
Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Dortmund hat in seiner 198. Sitzung am 21.03.2025 eine Anpassung des Sozialbeitrags beschlossen. Erstmals werden damit die Studierenden der FernUniversität Hagen in der neuen Beitragsordnung berücksichtigt. Ab dem Wintersemester 2025/26 beträgt der Sozialbeitrag für die Studierenden der FernUniversität Hagen 16 Euro pro Semester. Für die Studierenden an den Präsenzhochschulen in Dortmund und an der FH Südwestfalen beträgt der Beitrag 97 Euro – 13 Euro weniger als in den Semestern zuvor.
Grundlage dieser Entscheidung ist das Studierendenwerksgesetz, wodurch die TU Dortmund, FH Dortmund, FH Südwestfalen, die Folkwang Universität der Künste Standort Dortmund und auch die FernUniversität Hagen der Zuständigkeit des Studierendenwerks Dortmund zugewiesen sind. Demnach hat das Studierendenwerk zur Erfüllung seiner Aufgaben die erforderlichen Beiträge von den Studierenden dieser Hochschulen zu erheben (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 StWG).
Bis dato wurden allerdings die Studierenden der Folkwang Universität der Künste Standort Dortmund und auch die FernUniversität bei der Sozialbeitragserhebung nicht berücksichtigt. Dies soll sich nun ändern, was im Fall der Folkwang Universität am Standort Dortmund zunächst keine Auswirkungen haben wird, da dort aktuell keine Studierenden gemeldet sind. Anders ist das im Fall der FernUniversität mit ihren mehr als 70.000 Studierenden. (Quelle: Zahlen und Daten - FernUniversität in Hagen)
Auch für diese Studierenden hat das Studierendenwerk Dortmund in den letzten Monaten und Jahren sein Serviceangebot weiter ausgebaut und vor allem auch neue Online-Formate geschaffen. So stehen den FernUni-Studierenden u.a. die Leistungen der neu etablierten Psychologischen Beratung, der Sozialberatung, der finanziellen Beratung sowie die Beantragung von Notfallhilfen zur Verfügung. Auch das Programm des Kultur-Büros kann grundsätzlich in Anspruch genommen werden. Der in den vergangenen Jahren verstärkte Bereich organisiert Veranstaltungen vor Ort wie auch im digitalen Raum.
Ein weiterer Grund für die Erhebung des Sozialbeitrags ist die Vermeidung einer Beitragsungerechtigkeit. Sowohl der Sockelbetrag zur Finanzierung des Studierendenwerks – bestehend aus Kosten für die Verwaltung und das Gebäudemanagement – als auch der Anteil für kulturelle und soziale Angebote wurden bis dato ausschließlich von den Studierenden der TU Dortmund, FH Dortmund und FH Südwestfalen getragen. Hier soll nun eine gerechtere Verteilung auf die Studierenden im Zuständigkeitsgebiet des Studierendenwerks Dortmund erfolgen.
Im Zuge der Analyse zur neuen Beitragsordnung wurden die Kostenblöcke des Studierendenwerks neu bewertet. Dabei wurde berücksichtigt, dass die 13 Mensen und Cafeterien von den Studierenden der FernUniversität in der Regel nicht genutzt werden können, es sei denn, deren Wohnort befindet sich in Hochschulnähe. Die Kosten der Hochschulgastronomie wurden bei der Berechnung des neuen Sozialbeitrags daher für die FernUni-Studierenden nicht mit einbezogen. So entstand der deutlich reduzierte Beitrag von 16 Euro pro Semester.
Indem sich die Studierenden der FernUniversität ab sofort an den Kosten des Studierendenwerks beteiligen, kann der Anteil für die Präsenzstudierenden von 110 auf 97 € reduziert werden. Mit 97 Euro liegt ihr Sozialbeitrag unter dem zuletzt für 2023 veröffentlichten Landesdurchschnitt aller Studierendenwerke in NRW von 105 Euro. (Quelle:stw-nrw-leistungsbilanz-2023.pdf) In 2025 ist ein höherer Sozialbeitrag im Landesdurchschnitt aller Studierendenwerke wahrscheinlich.
Durch die Einführung des Sozialbeitrags für die FernUniversität und die gleichzeitige Reduzierung für die über 50.000 Studierenden an den Präsenzhochschulen kommt es zu einer ausgeglicheneren, vor allem aber gerechteren Verteilung der Kosten. Für das Studierendenwerk Dortmund ergibt sich daraus wirtschaftlich kein Vorteil, da das Beitragsaufkommen in der Summe gleichbleibt.
