Ein fester Bestandteil deines Semesterbeitrags ist der Sozialbeitrag, der an das Studierendenwerk weitergeleitet wird. Grundlage ist die Beitragsordnung des Studierendenwerks, die vom Verwaltungsrat verabschiedet wird. 

Mit dem Beschluss des Verwaltungsrat vom 21.03.2025 verändert sich der Sozialbeitrag ab dem Wintersemester 2025/26: Studierende der TU Dortmund, FH Dortmund, FH Südwestfalen und Folkwang Hochschule (Standort Dortmund) zahlen dann 97 Euro und Studierende der FernUniversität Hagen 16 Euro im Semester. 

Der Sozialbeitrag wird zusammen mit dem Semesterbeitrag in einer Summe an die jeweilige Hochschule bezahlt. Der Zeitpunkt des Geldeingangs ist entscheidend für die Einhaltung der Rückmeldefrist. Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung wende dich bitte an das Studiensekretariat deiner Hochschule.

Bist du gerade sehr knapp bei Kasse und ist der Semesterbeitrag für dich daher unzumutbar, dann informiere dich über unsere Notfallhilfen

Rückerstattung

In einigen Fällen können die Hochschulen oder ASten bereits gezahlte Semesterbeiträge und die Kosten für das Semesterticket erstatten. Gründe für eine Erstattung können zum Beispiel die Gewährung einer Beurlaubung oder eine Exmatrikulation sein. 

Wichtig ist die Exmatrikulation VOR Beginn der Vorlesungszeit. Nur dann werden in der Regel die gesamten Beiträge zurückerstattet. Entscheidend ist der Eingang des Antrags beim jeweiligen Sekretariat der Hochschule. Zusammen mit dem Erstattungsantrag müssen unter Umständen weitere Dokumente  (Studierendenausweis, diverse Studiennachweise) eingereicht werden. Bitte informiere dich dazu bei deiner Hochschule: 

TU Dortmund

  • Semesterbeitrag
    Der Erstattungsantrag muss im Studiensekretariat der TU Dortmund abgegeben werden.
  • Semesterticket
    Die (ggfs. anteilige) Erstattung des Semestertickets muss beim AStA der TU Dortmund beantragt werden. Hier werden auch die sog. Härtefall-Anträge bearbeitet, d.h. Studierende, die sich die Zahlung des Semesterbeitrags nicht leisten können, erhalten hier Unterstützung.

FH Dortmund

  • Semesterbeitrag
    Die Rückerstattung bei Exmatrikulation muss im Studienbüro beantragt werden.
  • Semesterticket
    Die Rückerstattung des Semestertickets prüft der AStA der FH.

FH Südwestfalen

  • Semesterbeitrag und Semesterticket
    Infos im Sekretariat.

FernUni Hagen

Erstattung nach Vorlesungsbeginn

Wenn du aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft beurlaubt wirst, kannst du eine (anteilige) Rückerstattung des Sozialbeitrags auch nach Vorlesungsbeginn beantragen. Wende dich in diesem Fall an den InfoPoint des Studierendenwerks.

Was bekomme ich für den Sozialbeitrag?

Wir versorgen dich in unseren Mensen und Cafeterien

In 15 Mensen und Cafeterien bieten wir dir ein günstiges und abwechslungsreiches Essensangebot an. Unsere Speisen werden täglich frisch zubereitet, oft mit Zutaten aus regionalem Anbau. Natürlich gehören vegetarische und vegane Essensangebote dazu. Möglich ist dies auch durch einen Zuschuss aus den Sozialbeiträgen.

Wir sind Problemlöser im Studium

Ob Psychologische Beratung oder Sozialberatung - unsere Studierenden erhalten unkompliziert und kostenlos Unterstützung - online oder im persönlichen Gespräch. Auch für Studierende in (finanzieller) Not halten wir Unterstützungen bereit. Je nach Bedarfslage bieten wir Notfallhilfen an. Auch diese Hilfen werden aus Sozialbeiträgen mitfinanziert. Und wenn du mal Hilfe und Orientierung auf dem Campus in Dortmund suchst - komm in unserem InfoPoint vorbei!

Wir bieten viel Kultur

Kultur gehört zur Lebensqualität, auch außerhalb des Studiums. Aus diesem Grund fördern wir mit unserem Kulturbüro Veranstaltungen und erstellen begleitend zu der Semesterzeit Events, die Menschen auf dem Campus zusammenführen.