Ein fester Bestandteil des Semesterbeitrags ist der Sozialbeitrag in Höhe von 110 Euro, der an das Studierendenwerk weitergeleitet wird. Grundlage ist die Beitragsordnung des Studierendenwerks, die vom Verwaltungsrat verabschiedet wird.

Der Semesterbeitrag wird in einer Summe an die jeweilige Hochschule bezahlt. Der Zeitpunkt des Geldeingangs ist entscheidend für die Einhaltung der Rückmeldefrist. Bei Fragen zur Zahlungsabwicklung wenden Sie sich bitte an

TU Dortmund
Studierendensekretariat
Emil-Figge-Str. 61
Campus Nord
44227 Dortmund
www.tu-dortmund.de

FH Dortmund
Studienbüro
Sonnenstraße 96 und
Emil-Figge-Straße 38
www.fh-dortmund.de

FH Südwestfalen
Studierenden-Servicebüros
Hagen, Iserlohn, Meschede, Lüdenscheid
www.fh-swf.de

Für Fälle der finanziellen Unzumutbarkeit oder Nichtnutzbarkeit, gibt es die Möglichkeit einer (anteiligen) Erstattung.

Rückerstattung

In einigen Fällen können die Hochschulen oder ASten bereits gezahlte Semesterbeiträge und die Kosten für das Semesterticket erstatten.

Erstattung nach Vorlesungsbeginn

Wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft beurlaubt werden, können Sie eine (anteilige) Rückerstattung des Sozialbeitrags auch nach Vorlesungsbeginn beantragen. Wenden Sie sich in diesem Fall an den InfoPoint des Studierendenwerks.

Gründe für eine Erstattung können sein:

  • die Gewährung einer Beurlaubung
  • eine Exmatrikulation
  • etc.

Wichtig ist die Exmatrikulation VORBeginn der Vorlesungszeit. Nur dann werden i.d.R. die gesamten Beiträge zurückerstattet. Entscheidend ist der Eingang des Antrags beim jeweiligen Sekretariat der Hochschule. Zusammen mit dem Erstattungsantrag müssen u.U. weitere Dokumente  (Studierendenausweis, diverse Studiennachweise) eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Hochschule: 

TU Dortmund

Semesterbeitrag

Der Erstattungsantrag muss im Studiensekretariat der TU Dortmund abgegeben werden.

Semesterticket

Die (ggfs. anteilige) Erstattung des Semestertickets muss beim AStA der TU Dortmund beantragt werden. Hier werden auch die sog. Härtefall-Anträge bearbeitet, d.h. Studierende, die sich die Zahlung des Semesterbeitrags nicht leisten können, erhalten hier Unterstützung.

FH Dortmund

Semesterbeitrag

Die Rückerstattung bei Exmatrikulation muss im Studienbüro beantragt werden.

Semesterticket

Die Rückerstattung des Semestertickets prüft der AStA der FH.