Semesterbeitrag und Ticket
In einigen Fällen können die Hochschulen oder ASten bereits gezahlte Semesterbeiträge und die Kosten für das Semesterticket erstatten. Gründe für eine Erstattung können sein:
- die Gewährung einer Beurlaubung
- eine Exmatrikulation
- etc.
Wichtig ist die Exmatrikulation VOR Beginn der Vorlesungszeit. Nur dann werden i.d.R. die gesamten Beiträge zurückerstattet. Entscheidend ist der Eingang des Antrags beim jeweiligen Sekretariat der Hochschule. Zusammen mit dem Erstattungsantrag müssen u.U. weitere Dokumente (Studierendenausweis, diverse Studiennachweise) eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich dazu bei Ihrer Hochschule:
TU Dortmund
- Semesterbeitrag: Der Erstattungsantrag muss im Studiensekretariat abgegeben werden.
- Semesterticket: Die (ggfs. anteilige) Erstattung des Semestertickets muss beim AStA der TU Dortmund beantragt werden. Hier werden auch die sog. Härtefall-Anträge bearbeitet, d.h. Studierende, die sich die Zahlung des Semesterbeitrags nicht leisten können, erhalten hier Unterstützung.
FH Dortmund
- Semesterbeitrag: Die Rückerstattung bei Exmatrikulation muss im Studienbüro beantragt werden.
- Semesterticket: Die Rückerstattung des Semestertickets prüft der AStA der FH.
FH Südwestfalen
- Semesterbeitrag: Zusammen mit dem Erstattungsantrag muss der erhaltene Bescheinigungssatz (Studierendenausweis, diverse Studiennachweise) an das Studierenden-Servicebüro zurückgegeben werden.
- Semesterticket: Die Erstattung des Semestertickets beantragen Sie beim AStA der FH Südwestfalen.