Was bekomme ich für den Sozialbeitrag?

3 wichtige Fakten zum Sozialbeitrag

  1. Der Sozialbeitrag ist sehr wichtig für uns Studierendenwerke, denn er ist eine zentrale Einnahmequelle für Studierendenwerke. Mit diesen Mitteln sorgen wir dafür, dass unsere Services überhaupt angeboten und auch weiterentwickelt werden. 
  2. Der Sozialbeitrag ist ein Pflichtbeitrag aller Studierenden, es ist kein Entgelt für einzelne Leistungen. Und: Der Sozialbeitrag ist solidarisch - alle zahlen, damit alle Studierenden Unterstützung bekommen.
  3. Der Sozialbeitrag ist in der Regel ein Teil deines Semesterbeitrags. Er wird von den Hochschulen erhoben und an das Studierendenwerk weitergeleitet. 

FAQ zum Sozialbeitrag

Wer muss den Sozialbeitrag bezahlen? Gibt es Ausnahmen von der Beitragspflicht?

Beitragspflicht

Beitragspflichtig sind die Studierenden Technischen Universität Dortmund, Fachhochschule Dortmund, Fachhochschule Südwestfalen, FernUniversität Hagen (Studierenden mit Hörerstatus Vollzeit oder Teilzeit) und Folkwang Hochschule (Standort Dortmund). Die Beitragspflicht entsteht mit der Einschreibung oder der Rückmeldung. 

Ausnahmen

Ausgenommen von der Beitragspflicht sind Studierende in folgenden Fällen: 

a) Studierende, soweit sie sich an externen Einrichtungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Studierendenwerks Dortmund auf einen Studienabschluss vorbereiten und in diesen Einrichtungen sozialbeitragspflichtig sind.

b) Beurlaubung von Studierenden aufgrund

  • eines freiwilligen Wehrdienstes
  • eines Bundesfreiwilligendienstes
  • Durchführung eines Auslandsstudiums
  • aufgrund der Pflege des Ehepartners/eingetragenen Lebenspartners oder eines Verwandten ersten Grades

c) Beurlaubung von Studierenden aufgrund einer Erkrankung oder Schwangerschaft, soweit durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird, dass ein ordnungsgemäßes Studium für einen Zeitraum von mindestens einem Kalendermonat nicht möglich ist bzw. war.

d) Studierende, die rückwirkend für das bereits abgelaufene Semester eingeschrieben werden.

e) Exmatrikulation Studierender

Weitere Ausnahmen sind nicht vorgesehen. (Quelle: Beitragsordnung Studierendenwerk Dortmund)

Ich nutze kein Angebot des Studierendenwerks Dortmund. Muss ich trotzdem bezahlen?

Ja, der Sozialbeitrag ist für Studierende der TU Dortmund, FH Dortmund, FH Südwestfalen, FernUniversität Hagen sowie der Folkwang Hochschule (Standort Dortmund) verpflichtend.

Auch wenn du unsere Angebote gerade nicht nutzt, ist dein Beitrag trotzdem wertvoll – denn er sorgt dafür, dass der Studi-Alltag für alle ein bisschen besser wird. Viele Studierende sind auf günstiges Essen, bezahlbares Wohnen oder kostenlose Beratung angewiesen und können ihr Studium nur dank dieser Unterstützung schaffen.​ So trägst du mit dem Sozialbeitrag ganz praktisch zu einer solidarischen Gemeinschaft bei, in der Bildung für möglichst viele offen bleibt. Danke, dass du Teil davon bist!

Wie hoch ist der Sozialbeitrag? Und wieso gibt es zwei unterschiedliche Sozialbeiträge?

Mit dem Beschluss des Verwaltungsrats vom 21.03.2025 werden seit dem Wintersemester 2025/26 folgende Sozialbeiträge erhoben:

  • Studierende der TU Dortmund, FH Dortmund, FH Südwestfalen und Folkwang Hochschule (Standort Dortmund): 97 Euro pro Semester
  • Studierende der FernUniversität Hagen: 16 Euro pro Semester

Anfang 2025 erfolgte eine Analyse der Kostenblöcke des Studierendenwerks, um eine neuen Beitragsordnung zu erstellen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Mensen und Cafeterien von den Studierenden der FernUniversität in der Regel nicht genutzt werden können, es sei denn, deren Wohnort befindet sich in Hochschulnähe. Die Kosten der Hochschulgastronomie wurden bei der Berechnung des neuen Sozialbeitrags daher für die FernUni-Studierenden nicht mit einbezogen. So entstand der deutlich reduzierte Beitrag von 16 Euro pro Semester.

Ich studiere an der FernUni Hagen. Welchen Nutzen habe ich vom Sozialbeitrag?

Studierende der FernUni können folgende Leistungen wahrnehmen:

Ist im Sozialbeitrag auch das Semesterticket enthalten?

Nein. Mit dem Sozialbeitrag unterstützt du die Arbeit des Studierendenwerks. Das Deutschland-Semesterticket hat damit nichts zu tun. Dieses Ticket ist abhängig von der Hochschule und dem jeweiligen Verkehrsversbund und kostet ca. 35 Euro/Monat. Hier ein kurzer Überblick:

TU Dortmund

Studierende der TU Dortmund erhalten das Deutschland-Semesterticket nach der Einschreibung/Rückmeldung in der TU-App. Informationen zum Geltungsbereich des Tickets sowie allen enthaltenen Leistungen findest du auf der AStA-Website.  

FH Dortmund

Studierende der FH Dortmund erhalten das Deutschland-Semesterticket. Weitere Informationen findest du auf der AStA-Website.

FH Südwestfalen

Das Deutschland-Semesterticket gibt es an den Standorten Hagen, Iserlohn, Lüdenscheid und Soest für die dort eingeschriebenen Studierenden in den Präsenzstudiengängen. Weitere Informationen findest du auf der Internetseite der FH Südwestfalen.

FernUni Hagen

Von Seiten der FernUniversität wird kein Semesterticket oder Deutschlandticket angeboten. Verschiedene Verkehrsbetriebe bieten jedoch teilweise ermäßigte Fahrausweise für Studierende an. Bitte erkundige dich vor Ort.

Auf welcher Gesetzesgrundlage wird der Sozialbeitrag erhoben?

Grundlage ist das Gesetz über die Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen(Studierendenwerksgesetz – StWG).  In § 12 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 5 StWG wird die Finanzierung der Studierendenwerke geregelt, indem Sozialbeiträge erhoben werden. Die Erhebung erfolgt über eine Beitragsordnung. Die Beiträge sind i.d.R. bei Einschreibung oder Rückmeldung fällig und werden von den Hochschulen eingezogen.  

Auch das Studierendenwerk Dortmund hat eine Beitragsordnung, diese wird vom Verwaltungsrat festgelegt. 

Wer entscheidet über die Höhe und die Verwendung des Sozialbeitrags?

Die Höhe des Sozialbeitrags beschließt der Verwaltungsratdes Studierendenwerks Dortmund. Der Verwaltungsrat trifft auch die grundsätzlichen Entscheidungen des Studierendenwerks.

Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Verwaltungsrats sind im Studierendenwerksgesetz (StWG NRW) geregelt. Darin steht unter anderem, dass vier Studierende von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Mitglied des Verwaltungsrats sein müssen. Die Studierenden werden von ihren jeweiligen Vertretungen gewählt. 

Hinweis zur FernUni 

Damit die Studierenden der FernUni Hagen an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen können, wurde die Geschäftsordnung des Verwaltungsrats erneuert. Damit hat die FernUni ab sofort ein beratendes Mitglied im Verwaltungsrat und kann an allen Entscheidungen mitwirken

Wann und wie muss ich den Sozialbeitrag zahlen?

In der Regel zahlst du den Sozialbeitrag zusammen mit dem Semesterbeitrag mit Hilfe einer Überweisung oder SEPA-Lastschrift. Den genauen Ablauf regelt deine Hochschule. Achte auf die Anschreiben der Hochschule! Der Beitrag ist verpflichtend, eine Befreiung gibt es nur in Ausnahmefällen (§3 Beitragsordnung). 

Kann ich den Semesterbeitrag inklusive Sozialbeitrag zurückbekommen?

Bereits gezahlte Semesterbeiträge können unter bestimmten Umständen (z. Bsp. Krankheit, Exmatrikulation) erstattet werden. Wichtig ist es, die Rückerstattung möglichst vor Beginn der Vorlesungszeit zu beantragen. Zusammen mit dem Erstattungsantrag müssen unter Umständen weitere Dokumente  (Studierendenausweis, diverse Studiennachweise) eingereicht werden. Bitte informiere dich dazu bei deiner Hochschule: 

TU Dortmund

  • Semesterbeitrag
    Der Erstattungsantrag muss im Studiensekretariat der TU Dortmund abgegeben werden.
  • Semesterticket
    Die (ggfs. anteilige) Erstattung des Semestertickets muss beim AStA der TU Dortmund beantragt werden. Hier werden auch die sog. Härtefall-Anträge bearbeitet, d.h. Studierende, die sich die Zahlung des Semesterbeitrags nicht leisten können, erhalten hier Unterstützung.

FH Dortmund

  • Semesterbeitrag
    Die Rückerstattung bei Exmatrikulation muss im Studienbüro beantragt werden.
  • Semesterticket
    Die Rückerstattung des Semestertickets prüft der AStA der FH.

FH Südwestfalen

  • Semesterbeitrag und Semesterticket
    Infos im Sekretariat.

FernUni Hagen

Erstattung nach Vorlesungsbeginn

Wenn du aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft beurlaubt wirst, kannst du eine (anteilige) Rückerstattung des Sozialbeitrags auch nach Vorlesungsbeginn beantragen. Wende dich in diesem Fall an den InfoPoint des Studierendenwerks.

Ich habe Fragen zum Semesterbeitrag - an wen wende ich mich?

Wie hoch ist der Semesterbeitrag? Wie setzt sich dieser Beitrag zusammen? Wann und wie muss ich bezahlen? Ich habe weitere Fragen zur Rückerstattung. Diese Fragen beantworten die Hochschulen auf ihren Internetseiten:

Fragen zum Sozialbeitrag?