Fragen rund um die Bewerbung

Wie bewerbe ich mich um einen Platz in den Wohnanlagen des Studierendenwerks?

Der Ablauf der Platzvergabe erfolgt so:

  • Exposés über die freien Plätze in unseren Wohnanlagen werden fortlaufend auf der Internetseite stwdo.de/aktuelle-wohnangebote veröffentlicht.
  • Studierende, die wohnberechtigt sind (s.u.), bewerben sich direkt auf den ausgeschriebenen freien Platz. 
  • Für jedes Exposé werden 10 Bewerbungen gesammelt. Ist die Anzahl erreicht, wird die Anzeige automatisch offline genommen.
  • An die 10 Bewerber*innen wird ein ausführlicher Fragebogen verschickt. Erst jetzt muss auch die Immatrikulationsbescheinigung eingereicht werden. 
  • Aus dem Kreis der Bewerber*innen wird dann der Platz vergeben. Dabei gilt das Prinzip „first in – first out“: Wer aus dem Interessentenkreis zuerst alle Unterlagen eingereicht hat, erhält den Platz, es sei denn, wichtige Gründe sprechen dagegen. Studierende mit Kindern und Studierende mit einer Schwerbehinderung werden bevorzugt berücksichtigt.
  • Bewerber*innen, die den Platz nicht erhalten haben, erhalten zeitnah eine Absage und müssen sich auf weitere Exposés neu bewerben.
Wer ist wohnberechtigt?

Wohnberechtigt sind gem. Studierendenwerksgesetz alle Studierenden der folgenden Hochschulen:

  • Technische Universität Dortmund
  • Fachhochschule Dortmund
  • Fachhochschule Südwestfalen
  • Fernuniversität Hagen
  • Folkwang Hochschule, Standort Dortmund

Bei freien Kapazitäten und unter Berechnung eines Zuschlags können auch Studierende der UE Iserlohn und ISM Dortmund die Wohnanlagen des Studierendenwerks Dortmund nutzen.

Nicht wohnberechtigt sind Studierende, die parallel zum Studium überwiegend berufstätig sind (z.B. Volontäre, Referendare), ihre Doktorarbeit schreiben, bereits ein berufsqualifiziertes Examen an einer Hochschule abgelegt haben, als Zweit- bzw. Gasthörer eingeschrieben sind oder die Regelstudienzeit überschritten haben.

Bitte beachten Sie außerdem: Für die Abbuchung der Miete und weiterer Forderungen muss bei Vertragsabschluss eine inländische Bankverbindung vorliegen.

Wann werden die meisten freien Plätze veröffentlicht?

Aufgrund der großen Nachfrage und dem leider geringen Angebot, können wir Wohnungssuchenden nicht fortlaufend ein Angebot unterbreiten. Wann aber ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass freie Plätze auf stwdo.de/aktuelle-wohnangebote veröffentlicht werden? Dazu ein Hinweis: Die meisten Mietverträge beginnen und enden zum Start des Sommersemesters Anfang April oder zum Start des Wintersemester im September, bzw. Oktober eines jeden Jahres. Mit dem entsprechenden Vorlauf werden daher die meistern Plätze im Februar, bzw. Juli/August auf stwdo.de/aktuelle-wohnangebote veröffentlicht. 

Natürlich gibt es zwischendurch auch immer wieder freie Plätze, die veröffentlicht werden. Die Vergabe erfolgt fortlaufend, sobald ein Zimmer oder ein Apartment zur Verfügung steht. Daher gilt: immer mal wieder vorbeischauen!

Erhalte ich eine Benachrichtigung, wenn wieder freie Plätze online sind?

Es gibt keine automatische Erinnerung, wenn neue Angebote online gehen. Interessenten sollten regelmäßig die Internetseite stwdo.de/aktuelle-wohnangebote besuchen und nach neuen Angeboten Ausschau halten.

Was geschieht mit meiner Bewerbung, wenn ich den Platz nicht erhalten habe?

Sie haben sich auf einen Platz beworben, aber keinen Zuschlag bekommen? In diesem Fall müssen Sie sich erneut auf ein freies Angebot auf stwdo.de/aktuelle-wohnangebote bewerben.

Können die Zimmer vorab besichtigt werden?

Eine Besichtigung ist nicht möglich, da die Wohnheimzimmer bzw. Wohnungen durchgängig belegt sind. Auf unserer Internetseite finden Sie ausführliche Portraits der Wohnanlagen sowie Informationen zur  Ausstattung.

Sie können die Wohnheime in Eigeninitiative aufsuchen und anschauen, indem Sie klingeln und die dort wohnenden Studierenden um eine kurze Besichtigung bitten. Wenn Sie den/die aktuelle/n Mieter/in nicht antreffen, so können Sie es im Geschoss darüber oder darunter versuchen, da diese Zimmer bzw. Wohnungen meist ähnlich oder baugleich sind.

Wie lange kann ich in einer Wohnanlage wohnen? Gibt es eine Altersbeschränkung?

Die Wohndauer ist höchstens auf acht Semester begrenzt. Mit der Begrenzung auf maximal vier Jahre sollen möglichst viele Studierende in den Genuss eines günstigen Wohnheimplatzes kommen. 

Eine Verlängerung eines Mietverhältnisses kann maximal ein Jahr betragen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Wohnberechtigung weiter erfüllt sind. Der Verlängerungsantrag muss spätestens vier Monate vor Ablauf der Mietzeit dem Studierendenwerk Dortmund zugehen. Es besteht keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses.

Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.

Gibt es geschlechterübergreifende Wohngemeinschaften?

In unseren Wohnanlage gibt es alle Kombinationen für Wohngemeinschaften: In den Exposés zu dem jeweiligen WG-Zimmern ist vermerkt, ob es sich um eine Frauen- Männer- oder gemischt genutzte Wohngemeinschaft handelt.

Ich benötige ein rollstuhlgerechtes Zimmer. Wie kann ich mich dafür bewerben?

Wohnungsangebote für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, werden wie jeder andere freie Platz in unseren Wohnanlagen über stwdo.de/aktuelle-wohnangebote veröffentlicht. Bitte geben Sie im Rahmen der Bewerbung an, dass Sie ein solches Apartment benötigen und wir Sie damit bevorzugt berücksichtigen können. 

Miete und Kaution

Handelt es sich bei den Mietpreisen um Kalt- oder Warmmieten?

Grundsätzlich handelt es sich um Warmmieten. Das heißt, alle Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom, Müllgebühren und auch Internet sind bereits inklusive. Nicht inklusive sind Hausratversicherung, Telefonkosten und Rundfunkbeiträge.

Bitte beachten Sie außerdem: Für die Abbuchung der Miete und weiterer Forderungen muss bei Vertragsabschluss eine inländische Bankverbindung vorliegen.

Wie hoch ist die Miete? Wann und wie wird die Miete bezahlt?

Im monatlichen Studi-Budget übernimmt die Miete den größten Anteil. Bei uns zahlen Studierende meistens unter 350 Euro/Monat - warm! So bleibt mehr Geld im Porte­mon­naie zum Leben.
Die individuelle Miete ist abhängig vom Haus und dem angebotenen Apartmenttyp, die Höhe wird im Angebot ausgewiesen. In der Miete enthalten sind Heiz- bzw. Betriebskosten sowie die Internetgebühr.

Die Miete wird per Sepa-Lastschrift spätestens am 3. Werktag eines Monats von Ihrem Bankkonto abgebucht. Abbuchungen sind grundsätzlich nur von einem Konto bei einer Bank oder Kreditinstitut in Deutschland möglich. Sollten Sie die Bank wechseln, geben Sie die neue Verbindung bitte rechtzeitig an das Servicecenter für Studentisches Wohnen weiter.

Muss ich eine Kaution bezahlen?

Bevor Sie die Räumlichkeiten beziehen, müssen Sie eine Kaution hinterlegen, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt ist (Stand 04/2024: 700Euro).
Die Kaution überweisen Sie bitte entsprechend der im Mietvertrag hinterlegten Frist.