Zweiter Heizkostenzuschuss – Auszahlung voraussichtlich im März
Gute Nachrichten: Den zweiten Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro sollen Studierende mit der BAföG-Auszahlung im März erhalten. Den Zuschuss können Studierende bekommen, die beim BAföG einen Wohnzuschlag erhalten.
Die Energiepreise sind stark gestiegen und damit auch die Heizkosten. Deutlich höher ausfallende Heizkostenabrechnungen sind die Folge, selbst wenn gar nicht mehr verbraucht wurde. Durch die Preisentwicklungen bei den Heizkosten sind einkommensschwächere Haushalte erheblich stärker als Haushalte belastet.
Die beiden pauschalen Heizkostenzuschüsse (Entlastungspaket I und III der Bundesregierung) sollen dies abfedern. Auf Initiative des Bundesbildungsministeriums werden davon auch Auszubildende, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler profitieren, die beim BAföG einen Wohnzuschlag oder beim Aufstiegs-BAföG (AFBG) einen Unterhaltsbeitrag erhalten.
Wer genau diesen Zuschuss bekommt und was zu beachten ist, beantwortet das Bundesministerium in diesen ausführlichen FAQ.
Einmalzahlung der Einergiepreispauschale
Im Hinblick auf die Einmalzahlung der Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro für alle Studierenden gibt es derzeit noch keine konkreten Informationen, wann genau diese zur Auszahlung kommt. Geplant ist ein Online-Portal, auf dem die Studierenden einen digitalen Antrag für die Einmalzahlung stellen sollen.