Einfach einziehen

Für den schnellen und unkomplizierten Einzug ist alles da: Bett, Schrank, Schreibtisch, Internet. Eine genaue Auflistung des Inventars erhalten Sie bei der Schlüsselübergabe. Mitbringen müssen Sie in jedem Fall die Küchenausstattung, Badaccessoires und Bettzeug sowie weitere persönliche Gegenstände, z.B. Bildschirme, Teppiche und Bilder.

Internet
Seit 2019 verknüpfen wir die Dortmunder Wohnanlagen nach und nach mit dem Glasfaser-Hochgeschwindigkeitsnetz. Das heißt, für die Mieter*innen gibt es weder eine Zeit- und eine Volumenvorgabe. Außerdem ist der Internetanschluss bereits im Mietpreis enthalten. Der Zugang zum Netzwerk erfolgt über die Netz-Dose im Zimmer. Das Glasfasernetz wird von der Firma Glasfaser Bochum GmbH & Co. KG betrieben. Sie brauchen lediglich einen PC oder Laptop, eine Netzwerkkarte und ein Netzwerkkabel, weitere Zugangsberechtigungen sind nicht erforderlich. Sollte es Probleme mit dem Internetanschluss, bzw. mit den TV- und Radioprogrammen geben, wenden Sie sich bitte direkt an Glasfaser Bochum GmbH & Co KG.

  • Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8-18 Uhr
  • Hotline Internet: 0234/45934583
  • Hotline TV/Radio: 0234/45934584

Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen können Störungen unter Angabe der Adresse und Wohnplatznummer per Mail an support-do(at)edu-lan.de gemeldet werden.

So gelingt der Start

Der Einzug in eine Wohnanlage ist oft gleichbedeutend mit dem Schritt in die ersten eigenen vier Wände. Damit der Start gelingt, sollten Sie sich gleich zu Beginn bei Ihren neuen Nachbarn, bzw. WG-Bewohner*innen vorstellen. Ein freundliches Wort gleich nach dem Einzug ist eine gute Basis, um in den nachfolgenden Monaten ein respektvolles, vielleicht auch freundschaftliches Miteinander zu leben.

Der Wohnheimrat
In jeder Wohnanlage gibt es Mieter*innen, die den Wohnheimrat stellen. Diese Studierenden erläutern neuen Mitbewohner*innen alles Notwendige rund um die Wohnanlage und geben hilfreiche Tipps für den Studi-Alltag. Es werden zudem regelmäßige Angebote gemacht, z.B. Spiele-Treffs, Kickerturniere oder Filmabende. Der Wohnheimrat bildet zudem die Interessenvertretung der Mietergemeinschaft gegenüber dem Studierendenwerk.

Die Hausmeister
Jede Wohnanlage wird von mindestens einem fest zugewiesenen Hausmeister betreut. Am Tag Ihres Einzugs erhalten Sie von ihm die Wohnungsschlüssel. Der Hausmeister erklärt Ihnen alles, was Sie für einen angenehmen Aufenthalt in Ihrem neuen Zuhause wissen müssen. Die Zeiten für Ein- und Auszüge erhalten Sie bei Abschluss des Mietvertrages. Sollten Sie später einen Schaden in der Wohnung feststellen, nutzen Sie bitte die Online-Schadensmeldung.

Wohnsitz anmelden!

Nach dem Einzug müssen Sie Ihre neue Adresse beim Einwohnermeldeamt angeben und – sofern vorhanden – ggfs. auch Ihr Auto ummelden. Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Behörde erhalten Sie unter den folgenden Links:

Hausratsversicherung

Das Studierendenwerk haftet nicht für Schäden, die am Eigentum der Bewohner*innen entstehen, auch dann nicht, wenn die Schäden am Gebäude zum Beispiel nach einem Wasserrohrbruch entstehen. Deshalb raten wir Ihnen, eine Hausratversicherung abzuschließen.

Der Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag, genauer gesagt der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, entsteht für jede bewohnte Wohnung – unabhängig, ob tatsächlich Rundfunkgeräte genutzt werden oder nicht. Auch ausländische Studierende müssen den Beitrag zahlen. Für die Wohnanlagen des Studierendenwerks gilt:

  • Einzelapartments gelten als einzelne Wohnungen, wenn sie von einem allgemein zugänglichen Flur betreten werden können.
  • Größere Wohneinheiten oder Doppelapartments werden in aller Regel jeweils als EINE Wohnung anerkannt, auch wenn diese von einer Wohngemeinschaft auf der Grundlage mehrerer Mietverträge genutzt werden. Hier gilt ebenfalls der Grundsatz "Eine Wohnung – ein Beitrag". Die Bewohner*innen haften gesamtschuldnerisch.

Wer Sozialleistungen – insbesondere Leistungen nach dem BAföG – bezieht, kann sich auf Antrag von der Zahlungspflicht befreien lassen.

So funktioniert die Untervermietung

Sie sind Hauptmieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers beim Studierendenwerk und Sie möchten vorübergehend den Wohnraum zur Zwischenmiete zur Verfügung stellen? Dann gehen Sie bitte so vor: Suchen Sie selbstständig eine/n Untermieter/in. Der oder die Untermieter/in muss ebenfalls an der TU Dortmund, FH Dortmund, FH Südwestfalen oder der ISM studieren. Der Untermietvertrag wird zwischen Ihnen, dem/der Untermieter/in und dem Studierendenwerk abgeschlossen. Für den Abschluss des Vertrags bitte einen gemeinsamen Termin im Servicecenter für Studentisches Wohnen vereinbaren und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Bescheinigung der Hauptmieterin/des Hauptmieters über das Praktikum bzw. den Auslandsaufenthalt
  • zwei Passfotos der Untermieterin/des Untermieters
  • die Studienbescheinigung der Untermieterin/des Untermieters
  • Ausweispapiere inklusive Aufenthaltstitel
  • 70 Euro Gebühr für die Vereinbarung des Zwischenmietvertrag

Der Auszug: Kündigen. Sauber machen. Tschüss!

Das Studium geht zu Ende oder Sie haben sich für eine andere Unterkunft entschieden? In diesem Fall beachten Sie bitte folgende Punkte.

Organisatorisches
Termine & Fristen: Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Das heißt, wenn Sie das Mietverhältnis zum Beispiel zum 30.06. beenden möchten, muss uns die (unterschriebene!) Kündigung spätestens am 31.3. vorliegen.

Abmeldepflicht
Wenn Sie aus einer Studierendenwohnanlage ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, sind Sie verpflichtet, sich offiziell bei der Meldebehörde abzumelden. Erkunden Sie sich dazu bei der für Ihren Wohnort zuständige Kommune.

Kaution
Bei Abschluss des Mietvertrages hinterlegen Sie eine Kaution. Diese wird Ihnen nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Mieträume mit einer Frist von sechs Wochen nach Mietende unverzinst auf Ihr Konto zurück überwiesen. Bitte informieren Sie das Servicecenter für Studentisches Wohnen, wenn Sie Ihre Bankverbindung wechseln.

Ordnungsgemäßer Zustand – was bedeutet das?
Einige Wochen vor Mietende, wird eine Vorbesichtigung gemacht. Sobald Ihr Mietvertrag ausgelaufen ist, müssen Sie die Wohnung/Zimmer ordnungs- und vertragsgemäß dem Hausmeister übergeben. Bei der finalen Übergabe prüft der Hausmeister den Zustand des Zimmers und der Gemeinschaftsräume. Grundsätzlich gilt: Die Räume müssen so übergeben werden, wie sie beim Einzug übernommen wurden. Muss gestrichen werden, stellt der Hausmeister Farbe zur Verfügung.

Bewohnen Sie ein Gästeapartment und haben Sie ein Ausstattungspaket vom Studierendenwerk erhalten, sind die Gegenstände wie Geschirr, Besteck und Bettwäsche vollständig und gereinigt abzugeben.

Erfolgt die Übergabe nicht ordnungsgemäß, wird die Kaution gestrichen, bzw. nicht in voller Höhe zurückgezahlt. Ein ordnungsgemäßer Zustand wird erreicht, wenn Sie die nachfolgende To-do-Liste beachten:

  • Fußboden reinigen (feucht wischen)
  • Selbst eingebrachte Möbel und Fußbodenbeläge entfernen
  • Verschmutzte Wände weißen (Farbe gibt es vom Hausmeister)
  • Bilder, Nägel und Schrauben von den Wänden entfernen und Dübel-Löcher verschließen
  • Sämtliche Aufkleber entfernen

Zimmer

  • Fenster, Jalousien, Möbel und Zimmertür reinigen
  • Bettkästen feucht auswischen, Matratzen absaugen

Bad

  • WC, Waschbecken und Dusche gründlich reinigen
  • Persönliche Sachen (Spraydosen, Tuben, etc.) entfernen

Küche 

  • Kochstelle, Kühlschrank und Küchenmöbel gründlich reinigen
  • Persönliche Sachen (Geschirr, Gewürze, Lebensmittel, etc.) entfernen