Notfallhilfen: Hilfe im Alltag

  • Kostenloses Mensaessen (sog. Freitische)
  • Zuschüsse für Mietrückstände und Mietnebenkosten
  • Beitragsrückstände in der Krankenversicherung
  • Unterstützung bei der Zahlung des Semesterbeitrags (Rückmeldung, keine Erstimmatrikulation)
  • Ausgleich ungedeckter Krankheitskosten
  • Zuschuss zur Finanzierung einer Säuglings- und Kleinkindausstattung

Die Unterstützung wird nur direkt an die Gläubiger überwiesen, also an den Vermieter, die Krankenversicherung oder das Versorgungsunternehmen. Eine Hilfe wird Studierenden im erfolgreich betriebenen Fachstudium in der Regel erst ab dem 3. Fachsemester gewährt. Die Hilfe durch das Studierendenwerk muss situationsverbessernd wirken. Nur die Schuldenlast zu senken, ist nicht Ziel der Notfallhilfe!

Die Beratung und die Antragstellung erfolgt per E-Mail. Schildere bitte darin deine konkrete Situation und sende uns deine aktuelle Studienbescheinigung und den Notenspiegel als pdf-Dokument zu. Für Rückfragen nenne uns bitte auch deine Telefonnummer.

Im Detail informiert die Richtlinie zur Unterstützung von Studierenden in besonderen Lebenslagen über das Angebot.

Kontakt Notfallhilfen

Beraterin Studienfinanzierung/Sonderfördermittel
Fanny Wittek 0231 20649-136 E-Mail schreiben

Richtlinien und Antragsformulare zu unseren Notfallhilfen

Zur Beantragung von Unterstützung benötigen wir die ausgefüllten Formulare, die wir im Folgenden zum Download bereitstellen. Welche Regeln für unsere Notfallhilfen gelten, haben wir in unseren Richtlinien zusammengefasst.

Weitere Unterstützung 

Im Notfall greift nicht nur das Studierendenwerk Dortmund Hilfesuchenden unter die Arme. Rund um den Hochschulcampus haben verschiedene Organisationen Angebote entwickelt, die im Bedarfsfall konkrete Hilfen bieten. Weitere Informationen zum Thema findest du auf den jeweiligen Internetseiten: