Unfallversicherung

Als eingeschriebene/r Studierende/r an der TU Dortmund, der FH Dortmund und der FH Südwestfalen sind Sie gesetzlich unfallversichert. Wenn Sie einen Unfall erleiden, benachrichtigen Sie bitte so schnell wie möglich die zuständige Stelle in der Hochschulverwaltung (s.u.), von dort wird der Unfall per Unfallanzeige an die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen gemeldet. Teilen Sie bitte auch der/dem behandelnden Ärztin/Arzt (auch Zahnärzten) mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Hochschule handelt.

Wann sind Sie als Studierende/r unfallversichert? z. B.

  • während des Besuchs von Vorlesungen, Seminaren, Bibliothek oder Mensa
  • bei sonstigen von der Hochschule verantworteten Tätigkeiten (z.B. Exkursionen)
  • auf den damit zusammenhängenden Hin- und Rückwegen

Übrigens: Versichert ist bereits der Weg zur Immatrikulation.
Nicht versichert sind private Tätigkeiten wie z. B.

  • Studienarbeiten zu Hause
  • private Studienfahrten
  • Repetitorien bei privaten Anbietern
  • private Unterbrechungen auf dem Weg zur, bzw. von der Hochschule (z.B. Einkauf)
  • private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule

Wenn Sie einen Unfall melden möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

TU Dortmund

Melden Sie den Unfall bitte so schnell wie möglich bei Ihrer Fakultät, an der Sie studieren. Bei einem Sportunfall ist dies der Allgemeine Hochschul Sport (AHS). Ebenso sind die Unfälle dem Studierendenwerk Dortmund (Silke Becker, Vogelpothsweg 85, 44227 Dortmund) zu melden. Das Studierendenwerk leitet die Unfallanzeige an die Unfallkasse weiter. Antragsformulare gibt es im InfoPoint des Mensagebäudes, oder online bei der Unfallkasse.

FH Dortmund

Unfälle in Verbindung mit dem Studium an der Fachhochschule Dortmund sind unverzüglich im Studienbüro in der Sonnenstraße 96 (Raum A023), Tel.: 0231 / 9112 - 390oder per E-Mail unter studienbuero(at)fh-dortmund.de zu melden.

FH Südwestfalen

Bitte melden Sie sich im Fall eines Unfalls im Studierenden-Service-Büro.

Krankenversicherung für international Studierende

Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) hat für ausländische Studierende, die sich nicht gesetzlich versichern können, einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Angesprochen werden damit vor allem ausländische Studierende über 30 Jahre bzw. ab dem 14. Fachsemester, Doktoranden/innen, Teilnehmende an studienvorbereitenden Sprachkursen, Arbeitssuchende nach Studienabschluss, sowie mitreisende Familienangehörige.

Weitere Informationen bietet die Internetseite vela.insure.