Unsere Organisation

Studierendenwerke haben einen "gesetzlichen Versorgungsauftrag" - ein solides Fundament, auf dem wir seit vielen Jahrzehnten junge Menschen durch ihr Studium begleiten.

Unsere Organisation

Unser gesetzlicher Auftrag

Die rechtliche Grundlage für uns ist das Studierendenwerksgesetz NRWExterner Link. Im Gesetz ist festgehalten, welche Aufgaben wir für die Studierenden in unserem Zuständigkeitsgebiet erbringen:

  • Errichtung, Bereitstellung und Unterhaltung von wirtschaftlichen und sozialen Einrichtungen
  • Versicherung der Studierenden gegen Krankheit und Unfall, soweit nicht gesetzlich etwas anderes geregelt ist.
  • Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge für die Studierenden
  • Förderung kultureller Interessen der Studierenden durch Bereitstellung ihrer Räume sowie nach Maßgabe ihrer Satzung
  • Maßnahmen der Studienförderung, insbesondere bei Heranziehung für die Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Die Studierendenwerke sind angehalten, die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, mit Verantwortung für nahe Angehörige mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie mit Kindern zu berücksichtigen.

Die Rechtsaufsicht hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW. Fachlich ist das Studierendenwerk Dortmund gegenüber dem Ministerium (bis auf BAföG) nicht weisungsgebunden. Diese fachliche Ausgestaltung liegt in den Händen der beiden Organe im Unternehmen: Geschäftsleitung und Verwaltungsrat.

Der Verwaltungsrat

Dem Verwaltungsrat obliegen die grundsätzlichen Entscheidungen im Studierendenwerk. Die Aufgaben und die Zusammensetzung werden im StudierendenwerksgesetzExterner Link (StWG NRW) geregelt. Darin steht unter anderem, dass vier Studierende von Hochschulen im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks Mitglied des Verwaltungsrats sein müssen. Die Studierenden werden von ihren jeweiligen Vertretungen gewählt.

Mitglieder des Verwaltungsrats

  • Simon Waimann, Vorsitzender
    Studentisches Mitglied (FH Südwestfalen)
  • Britta Ebenfeld, Stellv. Vorsitzende
    Dezernatsleiterin FH Südwestfalen
  • Nicole Benski, Beschäftigtenvertreterin des Studierendenwerks
  • Samira Marie-Louise Bischoff, Studentisches Mitglied (TU Dortmund)
  • Dennis Esser, Beschäftigtenvertreter des Studierendenwerks
  • Nils Mackenroth, Studentisches Mitglied (TU Dortmund)
  • Maximilian Meßmann, Studentisches Mitglied (FH Dortmund)
  • Svenja Stepper, Kanzlerin der FH Dortmund
  • Dirk Stürmer, Mitglied nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 StWG NRW
    Geschäftsführer, TechnologieZentrum Dortmund

Die Aufgaben des Verwaltungsrats

  • Beschlussfassung über die Satzung und die Richtlinien für den Geschäftsführer/in
  • Genehmigung des durch den/die Geschäftsführer/in aufgestellten Wirtschaftsplans
  • Bestellung des Abschlussprüfers
  • Kontrolle und Überwachung der Wirtschaftsführung durch die Geschäftsführung, Überprüfung der Einhaltung des Wirtschaftsplans
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Zustimmung in grundsätzlichen Angelegenheiten (z.B. Grundstückskauf, Kreditverträge)
  • Vorschlagsrecht für die Besetzung der Geschäftsführung
Gruppenfoto des aktuellen Verwaltungsrats des Studierendenwerks stwdo
Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks: v. li. Maximilian Meßmann, Samira Marie-Louise Bischoff, Dennis Esser, Nicole Benski, Svenja Stepper, Britta Ebenfeld, Dirk Stürmer und Simon Waimann (nicht auf dem Foto: Nils Mackenroth).

Die Geschäftsführung

Die Geschäfte des Studierendenwerks Dortmund werden von Burkhard Schwemin und Johannes Zedel geleitet. Die Aufgaben der Geschäftführung sind:

  • Führung der Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen
  • Vertretung des Studierendenwerks Konzept- und Weiterentwicklung des Studierendenwerks
  • Erstellung Wirtschaftsplan und Jahresabschluss
  • Personal- und Organisationsverantwortung
  • Kontrolle der operativen Bereiche
  • Rechtskontrolle über die Beschlüsse des Verwaltungsrates, Beanstandungsrecht
Portätfotos der Geschäftsführer Burkhard Schwemin (links) und Johannes Zedel (rechts) stwdo
Burkhard Schwemin (links), kaufmännischer Geschäftsführer, Johannes Zedel (rechts), Geschäftsführer für den Bereich Soziales.

Der Personalrat

Der Personalrat hat die Aufgaben, die betriebliche Mitbestimmung nach dem Landespersonalvertretungsgesetz (LPVGExterner Link) umzusetzen und die Rechte der Beschäftigten zu vertreten. Der Personalrat setzt sich wie folgt zusammen:

  • Dennis Esser, Vorsitzender (Studienfinanzierung/BAföG)
  • Susanne Thomas, 1. Stellv. Vorsitzende (Rechnungswesen)
  • Christoph S. Hugo 2. Stellv. Vorsitzender (Gebäudemanagement)
  • Melanie Reska 3. Stellv. Vorsitzende (Kultur)
  • Nils Herrmann (Hochschulgastronomie)
  • Petra Hoehle (Kita im Grünen)
  • Piotr Kozdeba (Hochschulgastronomie)
  • Faribors Nikjoo (IT)
  • Sören Goldschmidt (Assistenz des Personalrats)
Personalrat des Studierendenwerks stwdo
Der Personalrat des Studierendenwerks.

Weitere Mitarbeitervertretungen

  • Schwerbehindertenvertretung Arbeitnehmerseite
    Simone Siedschlag (Hochschulgastronomie)
    Melanie Reska (Kultur)

Weitere Beauftragte des Arbeitgebers

  • Gleichstellungsbeauftragte
    Fanny Wittek (InfoPoint) 
    Yasemin Gerngroß (InfoPoint)
  • Inklusionsbeauftragte
    Berit Janson (Studienfinanzierung)
  • Betriebsarzt
    Dr. med. Ulrich Vossen
  • Arbeitssicherheitstechnischer Betreuer
    Manfred Pietsch (MEDITÜV)

Mitgliedschaften in DSW und ARGE

Das Studierendenwerk gehört zum Deutsches Studierendenwerk (DSW), dem bundesweiten Dachverband der Studierenden- und Studentenwerke. Das DSWExterner Link veröffentlicht fortlaufend Zahlen, Daten, Fakten mit dem Blick für die Studierenden im Bundesgebiet.

Das Studierendenwerk Dortmund ist außerdem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke in NRW. Die Publikationen der ARGE werden hierExterner Link veröffentlicht.