Presse

Wir unterstützen Sie bei Medienanfragen zu folgenden Themen: Wohnen für Studierende, Hochschulgastronomie, BAföG, Kita, Beratung und Soziales, kulturelle Angebote und Projekte des Studierendenwerks.

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Hoda Bogdan, Adobe Stock

Antrag für Foto- und Drehgenehmigungen

Sie möchten über das Studierendenwerk Dortmund berichten? Schreiben Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Name, Telefonnummer
  • Redaktion
  • Ort, Datum und Uhrzeit der gewünschten Aufnahme
  • Thema des Beitrags

Presseanfrage und Drehgenehmigungen

Presseverteiler

Für die Aufnahme in unseren Presseverteiler stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte schreiben Sie an presse@stwdo.de

Richtlinie für Aufnahmen

Allgemein Hinweise

  • Wir betreiben Mensen, Cafeterien und Wohnanlagen an den Hochschulstandorten in Dortmund und Umgebung und sind zuständig für Drehgenehmigungen dort. Aufnahmen in den Gebäuden der Hochschulen und auf dem Campus sind mit den jeweiligen Pressestellen der Hochschulen abzuklären. 
  • Als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts sind wir keine Einrichtung der Hochschule.
  • Aus Datenschutzgründen können wir keinen individuellen Kontakt zu Studierenden herstellen, die Wohnraum suchen oder über ihre Studienfinanzierung Auskunft geben sollen.
  • In den Einrichtungen, Gebäuden und auf den Grundstücken des Studierendenwerks Dortmund gilt das Hausrecht des Studierendenwerks Dortmund. Foto-, Film-, Fernseh-, Audio- und sonstige Medienaufnahmen bedürfen grundsätzlich einer vorherigen Genehmigung durch das Studierendenwerk Dortmund.
  • Die Genehmigung ist vor Beginn der Aufnahmen einzuholen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung

Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn

  • Zweck, Inhalt und Umfang der Aufnahmen nachvollziehbar dargestellt werden,
  • die beantragten Aufnahmen mit den Aufgaben, Interessen und dem Ansehen des Studierendenwerks Dortmund vereinbar sind,
  • der reguläre Betrieb nicht beeinträchtigt wird,
  • Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen,
  • Datenschutz-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte gewahrt werden,
  • die antragstellende Person die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zusichert,
  • ausreichende organisatorische und zeitliche Abstimmungen möglich sind.

Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Die antragstellende Person ist für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Dies umfasst insbesondere:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild)
  • Urheberrecht
  • Presserecht
  • Medienrecht

Training von KI-Systemen

Mit der Genehmigung wird keine Zustimmung zur Nutzung von Aufnahmen für das Training von KI-Systemen, zur Erstellung synthetischer Inhalte oder zur biometrischen Analyse erteilt.

Betrieb und Sicherheit

Während der Aufnahmen sind insbesondere folgende Anforderungen einzuhalten:

  • Rettungs- und Fluchtwege müssen jederzeit freigehalten werden.
  • Beschäftigte und Besucher*innen dürfen nicht behindert werden.
  • Der Mensa-, Wohnheim-, Beratungs-, Kita- oder Verwaltungsbetrieb darf nicht gestört werden.
  • Sicherheitsrelevante Anlagen dürfen nicht beeinträchtigt werden.
  • Weisungen der Beschäftigten des Studierendenwerks Dortmund sind zu befolgen.

Diese Anforderungen entsprechen den bereits verwendeten Genehmigungsbedingungen und den Regelungen der Hausordnung.

Ausschlussgründe

Eine Genehmigung kann insbesondere abgelehnt werden, wenn

  • der Betriebsablauf erheblich beeinträchtigt würde,
  • Sicherheitsrisiken entstehen,
  • Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte nicht ausreichend gewahrt werden können,
  • unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht werden,
  • der beantragte Zweck gegen geltendes Recht verstößt,
  • politische Wahlwerbung betrieben werden soll,
  • diskriminierende, menschenverachtende oder rechtswidrige Inhalte verbreitet werden sollen,
  • ausschließlich kommerzielle Werbezwecke verfolgt werden und kein nachvollziehbarer Bezug zum Studierendenwerk besteht,
  • wirtschaftliche oder organisatorische Interessen des Studierendenwerks Dortmund entgegenstehen.

Widerruf der Genehmigung

Eine bereits erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden, insbesondere wenn

  • nachträglich Sicherheits- oder Datenschutzbedenken entstehen,
  • Auflagen nicht eingehalten werden,
  • Angaben im Antrag unzutreffend waren,
  • unvorhersehbare betriebliche Erfordernisse eintreten.

Haftung

Die Antragsteller*innen haften für alle Schäden, die durch sie oder die von ihnen eingesetzten Personen verursacht werden. Das Studierendenwerk Dortmund übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von eingebrachtem Equipment.

Schlussbestimmung

Das Studierendenwerk Dortmund entscheidet über Anträge im Rahmen seines Hausrechts und nach pflichtgemäßer Interessenabwägung. Die Genehmigung kann mit Nebenbestimmungen versehen, befristet oder ohne Angabe weiterer Gründe versagt werden.

Werbung in unseren Einrichtungen

In unseren Einrichtungen sind Werbung und Informationen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Weitere Informationen auf stwdo.de/werbungExterner Link.