Werbung und Promotion
Büro
Vogelpothsweg 85
44227 Dortmund
Wir unterstützen Studierende und Unternehmen gerne dabei, Informationen in den Mensen, Cafeterien und Wohnanlagen zu verteilen. Jede Werbeaktion muss allerdings im Vorfeld genehmigt werden!

Für kooperierende Hochschulen und von den Hochschulen anerkannte Studierendenvereinigungen ist die Nutzung von digitalen Werbemedien und Standflächen für Informationen zu hochschulnahen, nicht kommerziellen Inhalten kostenlos.
Die Vermarktung von kommerziellen Werbeflächen erfolgt zentral über einen vom Studierendenwerk beauftragten Dienstleister. So genannte "wilde Plakatierungen" oder "wildes Flyern", also das Aufhängen von Plakaten und Verteilen von Printprodukten in unseren Einrichtungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung, ist nicht gestattet. Die Kosten für die Entsorgung werden den Absender in Rechnung gestellt.
Bei uns sind Werbung und Informationen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. Das sind:
Digitale Information/Werbung ist grundsätzlich der Verteilung von Printmedien wie Flyern und Zeitungen vorzuziehen. Inhalt und Form der Werbung/Informationen haben den Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu entsprechen.
Ihre Werbung. Unser Campus. Direkter Kontakt zur Zielgruppe – auf Screens in Mensen & Cafeterien.
Möchten Sie die Bildschirme in unsern Mensen mit Ihrer Werbung belegen, beachten Sie bitte folgende Vorgaben:
Bilder/Grafiken (nur Querformat)
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