Finanzielle Unterstützung für Studis

Du bist in eine wirtschaftliche Notsituation geraten? Für Studierende der TU Dortmund, FH Dortmund, der FH Südwestfalen, FernUni Hagen oder der Folkwang Hochschule bieten wir diese Hilfen an:

Eine unerwartete Rechnung oder andere außergewöhnliche Ausgaben bringen dich in finanzielle Schwierigkeiten? Mit einem einmaligen Zuschuss unterstützen wir dich, wenn sich deine finanzielle Situation dadurch nachhaltig verbessern kann.

Wofür kann der Zuschuss verwendet werden?

  • Übernahme von Mietrückständen, Rückständen bei Mietnebenkosten (Gas, Wasser, Strom)
  • Rückständen bei der Krankenversicherung
  • Finanzierung der Rückmeldegebühr oder sonstigen Notsituationen (z.B. Finanzierungen von besonderen Aufwendungen für das Studium im Zusammenhang mit Prüfungen)

Wichtige Infos

  • Der Zuschuss soll deine finanzielle Situation spürbar verbessern. Nur die Schuldenlast zu senken, ist nicht Ziel der Notfallhilfe!
  • Wir überweisen den Zuschuss immer direkt an die Gläubiger (Vermieter*innen, Krankenkassen oder andere Zahlungsempfänger).
  • Der Zuschuss wird in der Regel erst ab dem 3. Fachsemester gewährt.
  • Der Zuschuss kann einmal im Kalenderjahr und maximal dreimal während des Studiums in Anspruch genommen werden.

So stellst du einen Antrag

  • Für den Antrag auf Notfallhilfe registriere dich in diesem Online-Portal.Externer Link Schildere deine konkrete Situation und lade deine Dokumente direkt hoch. Nach Eingang deines Antrags werden wir dich einmal zu einem persönlichen Gespräch einladen. Vor Ort, telefonisch oder per Videocall - wie du magst.

Für wen ist die Unterstützung gedacht?

Wenn dein Geld vorübergehend nicht für regelmäßige Mahlzeiten reicht, kannst du unseren "WerkTeller" (früher: Freitisch) beantragen und dich in unseren Mensen kostenlos versorgen.

Wichtige Infos

  • Mit dem WerkTeller erhältst du an bis zu 23 Tagen pro Monat ein kostenloses Essen aus den Menülinien Tagwerk, Stammwerk 1, Stammwerk 2 und Grünwerk.
  • Der WerkTeller kann für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten bewilligt werden.
  • Während des gesamten Studiums ist eine Förderung maximal zweimal möglich.
  • Die Marken werden für den bewilligten Zeitraum persönlich ausgegeben. Dafür musst du einen gültigen Ausweis vorlegen.
  • Eine Auszahlung des Gegenwerts in bar ist nicht möglich.

So stellst du einen Antrag

Die Geburt eines Kindes ist ein besonderer Moment. Gleichzeitig entstehen viele neue Ausgaben. Für die Anschaffung von Säuglings- und Kleinkinderausstattung kannst du einen Zuschuss von 500 Euro pro Kind erhalten. Voraussetzungen:

  • Die Geburt liegt nicht länger als ein Jahr zurück.
  • Du warst zum Zeitpunkt der Geburt an einer Hochschule in unserem Zuständigkeitsbereich immatrikuliert.
  • Aus dem Antrag geht eine finanzielle Bedürftigkeit hervor.

So stellst du einen Antrag

Gesundheit sollte nicht am Geld scheitern. Deshalb können Studierende in finanziellen Notlagen auch einen Zuschuss für Zahnersatz oder Brillengläser beantragen. Für die Antragstellung müssen die entsprechenden Rechnungen vorliegen. Zudem ist der Nachweis einer finanziellen Bedürftigkeit erforderlich.

  • Zahnersatz
    Für Zahnersatz können bis zu 50 Prozent des Eigenanteils für Material-, Labor- und Zahnarztkosten übernommen werden. Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro pro Maßnahme.
  • Brillengläser
    Bei Brillengläsern können ebenfalls bis zu 50 Prozent des Eigenanteils übernommen werden. Der Zuschuss ist auf maximal 300 Euro begrenzt. Bitte beachte, dass nur die Kosten für die Brillengläser bezuschusst werden können, nicht für das Gestell.

So stellst du einen Antrag

Richtlinie zum Download

Deine Ansprechpartnerin

Fanny Wittek

Beraterin Sonderfördermittel

0231 20649136

soziales@stwdo.de

Büro

Vogelpothsweg 85

44227 Dortmund

Weitere Unterstützung

Im Notfall greift dir nicht nur das Studierendenwerk unter die Arme. Rund um den Hochschulcampus haben verschiedene Organisationen Angebote entwickelt, die im Bedarfsfall konkrete Hilfen bieten. Weitere Informationen zum Thema findest du auf den jeweiligen Internetseiten: