Fragen zur Bewerbung
Hier findest du die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um deine Bewerbung und das Leben in unseren Wohnanlagen – kompakt, verständlich und direkt auf den Punkt.
Infos zum Bewerbungsverfahren
Der Ablauf der Platzvergabe erfolgt so:
- Sind freie Plätze vorhanden, werden diese auf unserer Internetseite veröffentlicht.
- Wenn du wohnberechtigt bist (s.u.), bewirbst du dich direkt auf den freien Platz.
- An ausgewählte Bewerber*innen wird dann ein ausführlicher Fragebogen verschickt. Erst jetzt muss auch die Immatrikulationsbescheinigung eingereicht werden. Wichtig: Die Einreichung der Unterlagen ist noch keine Zusage für das freie Zimmer!
- Im nächsten Schritt wird aus dem Kreis der Bewerber*innen der freie Platz vergeben. Dabei gilt das Prinzip „first come – first serve“: Wer aus dem Interessentenkreis zuerst alle Unterlagen eingereicht hat, erhält den Platz, es sei denn, wichtige Gründe sprechen dagegen. Studierende mit Kindern und Studierende mit einer Schwerbehinderung werden bevorzugt berücksichtigt. Details stehen in unseren Vergaberichtlinien.
- Wenn du den Platz nicht erhalten hast, bekommst du zeitnah eine Absage und musst dich erneut bewerben.
Alle Studierenden der folgenden Hochschulen:
- Technische Universität Dortmund
- Fachhochschule Dortmund
- Fachhochschule Südwestfalen
- Fernuniversität Hagen
- Folkwang Hochschule, Standort Dortmund
Bei freien Kapazitäten und unter Berechnung eines Zuschlags können auch Studierende der UE Iserlohn und ISM Dortmund die Wohnanlagen des Studierendenwerks Dortmund nutzen.
Nicht wohnberechtigt sind Studierende, die parallel zum Studium überwiegend berufstätig sind (z.B. Volontäre, Referendare), ihre Doktorarbeit schreiben, bereits ein berufsqualifiziertes Examen an einer Hochschule abgelegt haben, als Zweit- bzw. Gasthörer eingeschrieben sind oder die Regelstudienzeit überschritten haben.
Bitte beachte außerdem: Für die Abbuchung der Miete und weiterer Forderungen muss bei Vertragsabschluss eine inländische Bankverbindung vorliegen.
Du hast dich auf einen Platz beworben, warst vielleicht sogar schon in der zweiten Runde, d.h. du hast Unterlagen eingereicht und hast aber trotzdem keinen Zuschlag bekommen? In diesem Fall musst du dich leider erneut auf ein freies Angebot bewerben.
Leider nein. Eine Besichtigung ist nicht möglich, da die Wohnheimzimmer bzw. Wohnungen durchgängig belegt sind. Auf unserer Internetseite findest du ausführliche Portraits der Wohnanlagen sowie zur Ausstattung.
Tipp: Du kannst die Wohnheime in Eigeninitiative aufsuchen und anschauen, indem du klingelst und die dort wohnenden Studierenden um eine kurze Besichtigung bittest.
Die Wohndauer ist höchstens auf acht Semester begrenzt.
Eine Verlängerung eines Mietverhältnisses kann maximal ein Jahr betragen, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Wohnberechtigung weiter erfüllt sind. Der Verlängerungsantrag muss uns spätestens vier Monate vor Ablauf der Mietzeit zugehen. Es besteht keinen Anspruch auf eine Verlängerung des Mietverhältnisses.
Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.
Ja, in unseren Wohnanlage gibt es alle Kombinationen für Wohngemeinschaften: Schau in das jeweilige Exposé. Hier ist direkt beim WG-Zimmern vermerkt, ob es sich um eine Frauen- Männer- oder gemischt genutzte Wohngemeinschaft handelt.
In unseren Wohnanlagen bieten wir ausgewählte Wohnung für Menschen mit Behinderung an. Alle Informationen dazu haben wir auf stwdo.de/barrierefrei_Wohnen zusammengestellt.
Leider haben wir für die vielen Anfragen, die uns erreichen nicht genug Plätze. Wer in unseren Wohnanlagen nicht unterkommt, sollte sich am freien Wohnungsmarkt umsehen. Wir haben eine Übersicht weiterer Wohnraumanbieter in Dortmund und in der Region zusammengestellt.
Infos zu den Wohnanlagen
Wir vermieten die Zimmer mit Bett, Schrank, Schreibtisch und einer Küche, bzw. Küchenzeile. Nicht enthalten sind: Schreibtischstuhl, Küchenausstattung, Bettwäsche, Handtücher, Teppiche und natürlich dein persönlichen Gegenstände.
Grundsätzlich handelt es sich um Warmmieten. Das heißt, alle Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom, Müllgebühren und auch Internet sind bereits inklusive. Nicht inklusive sind Hausratversicherung, Telefonkosten und RundfunkbeiträgeExterner Link.
Die monatliche Miete beträgt circa 380 Euro warm. Die individuelle Miete ist abhängig vom Haus und dem angebotenen Apartmenttyp. In der Miete enthalten sind Heiz- bzw. Betriebskosten sowie die Internetgebühr.
Die Miete wird per Sepa-Lastschrift spätestens am 3. Werktag eines Monats von deinem Bankkonto abgebucht. Abbuchungen sind grundsätzlich nur von einem Konto bei einer Bank oder Kreditinstitut in Deutschland möglich. Änderst du die Bankverbindung, kannst du das im Miet-Portal speichern.
Bevor du einziehst, musst du eine Kaution hinterlegen. Die Höhe ist im Mietvertrag festgelegt (Stand 04/2024: 700 Euro).
Nach dem Einzug musst du deine neue Adresse beim Einwohnermeldeamt deiner Kommune (z.B. Stadt Dortmund) angeben und – sofern vorhanden – ggfs. auch dein Auto ummelden.
Hausratsversicherung
Das Studierendenwerk haftet nicht für Schäden an deinem Eigentum, auch dann nicht, wenn der Schaden durch das Gebäude - zum Beispiel nach einem Wasserrohrbruch - entstanden ist. Deshalb raten wir, eine Hausratversicherung abzuschließen.
Solltest du deinen Schlüssel vergessen oder verloren haben, wende dich bitte direkt an den Hausmeister, bzw. außerhalb der Servicezeiten an den Schlüsseldienst, die Fa. Pinger Sicherheitstechnik GmbHExterner Link, Telefon 0231-91456555. Achtung: Hier entstehen Kosten, die du übernehmen musst!
Hinweis: Der Notdienst (HWS Wachdienst Hobeling GmbHExterner Link – Telefon 02331-47300) ist in diesem Fall NICHT zuständig.
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Das heißt, wenn du das Mietverhältnis zum Beispiel zum 30.06. beenden möchtest, muss uns die Kündigung spätestens am 31.3. vorliegen. Die Kündigung kannst du über das Miet-Portal bei uns einreichen.