Im Jahr 2024 brachte die 29. BAföG-Reform zahlreiche Änderungen mit sich, die vor allem Studierende finanziell entlasten und flexibler unterstützen sollen. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Der monatliche Grundbedarf stieg von 452 Euro auf 475 Euro.
  • Die Wohnkostenpauschale für auswärtswohnende Studierende wurde von 360 Euro auf 380 Euro erhöht.
  • Der maximale Förderbetrag für Studierende mit eigener Kranken- und Pflegeversicherung erhöhte sich auf 992 Euro pro Monat.
  • Ein Flexibilitätssemester im Bachelor- oder Masterstudium über die Regelstudienzeit wurde eingeführt, um z. B. die Abschlussarbeit zu finanzieren.
  • Ein Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch ist nun bis zum Ende des dritten Fachsemesters möglich, ohne als Regelvermutung ohne Begründung möglich. Und beim Vorliegen eines wichtigen Grundes bis zum Beginn des fünften Semesters und aus unabweisbarem Grund bis zum Beginn des 6.Semesters.
  • Die Einkommensfreibeträge für Eltern und Studierende wurden um 5,25 % angehoben, wodurch mehr Personen BAföG-berechtigt sind.
  • Minijob-Einkommen bis zu 538 Euro monatlich (ab 2025: 556 Euro) werden nicht angerechnet.
  • Die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherungen wurden aktualisiert.
  • Digitalisierung: Seit Februar 2024 können Anträge und Nachweise über die App „BAföG Digital“ eingereicht werden.

Diese Reform trat größtenteils zum Wintersemester 2024/2025 in Kraft. Ziel sollte sein, die Chancengleichheit zu fördern und damit mehr jungen Menschen den Zugang zu Bildung zu erleichtern unabhängig vom finanziellen Background.

Mit der Studienstarthilfe ist eine weitere Maßnahme realisiert worden, um für mehr Bildunsgerechtigkeit zu sorgen. 

Berit Janson, Abteilungsleiterin Studienfinanzierung

Ursprünglich wurde das BAföG eingeführt, um eine größere Bildungsgerechtigkeit zu erreichen. Während andere Sozialleistungen wie zum Beispiel das Bürgergeld angehoben und an die Inflation angepasst wurden, blieb das BAföG in dieser Entwicklung zurück. Dies führt dazu, dass viele Studierende am Existenzminimum leben (22. Sozialerhebung) und gezwungen sind, neben dem Studium zu arbeiten oder sich zusätzlich zu verschulden.

Studienstarthilfe

Junge Menschen aus einkommensschwachen Haushalten, die erstmalig ein Studium aufnehmen, können seit dem Wintersemester 2024 eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro beantragen. Diese soll den Studienstart erleichtern und wird nicht auf das BAföG angerechnet. Beim Studierendenwerk Dortmund wurden ab September 2024 insgesamt 627 Anträge für das Wintersemester 2024/25 gestellt, 67 davon entsprachen nicht den Anforderungen und wurden abgelehnt.

Beschiedene Anträge im Jahresvergleich

Entwicklung der ausgezahlten BAföG-Mittel in Mio. €

Übersicht Förderung  
Beschiedene BAföG-Anträge 10.343
Geförderte insgesamt 9.403
Geförderte an staatl. Präsenzhochschulen 8.041
Durchschnittliche Förderung monatl. 661 €
Förderquote 14,9 %