Datenschutz Videoüberwachung Parkplatz
Gerne möchten wir dich an dieser Stelle darüber informieren, warum und in welcher Form wir im Studierendenwerk Videoüberwachung einsetzen und welche Rechte sich für dich daraus ergeben.
Welche Daten verarbeiten wir zu welchem Zweck?
Wir verarbeiten das Bildmaterial der Videoüberwachung ausschließlich analog in einer direkten Verbindung zwischen Videokamera und Anzeigebildschirm. Die Bilddaten werden ausschließlich dazu verwendet, den Zutritt zu unserem Gelände nur berechtigten Personen zu ermöglichen. Außerdem können wir durch die Videoüberwachung bei Vorfällen direkt eingreifen. Ziel ist der Schutz des Eigentums der Organisation sowie der Mitarbeitenden. Alle erhobenen Daten werden ausschließlich für diese Zwecke verwendet.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage ist § 20 DSG NRW.
Zwecke und berechtigte Interessen
- Wahrnehmung des Hausrechts
- Schutz von Gesundheit, Eigentum und Besitz
- Abschreckung und Aufklärung von Sachbeschädigungen, insbesondere an Fahrzeugen auf dem Parkplatz
Wer bekommt deine Daten?
Die Videobilder werden auf einem Monitor angezeigt. Es erfolgt keine automatische Aufzeichnung. Beschäftigte, die den Monitor einsehen, sehen im Prinzip dasselbe wie Beschäftigte mit direktem Blick auf den überwachten Bereich. Eine Auswertung erfolgt nur anlassbezogen durch zuständige Mitarbeitende des Studierendenwerks Dortmund.
Hinweise auf deine Rechte und Kontakt
Du hast das Recht auf Auskunft über die von uns zu deiner Person verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO). Du hast außerdem das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie Widerspruch (Art. 21 DSGVO).
Außerdem hast du ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), zum Beispiel bei der LDI NRW, Kavalleriestraße 2–4, 40213 Düsseldorf.
Bei Fragen kannst du dich jederzeit an uns wenden. Die Kontaktdaten findest du oben.
Letzter Bearbeitungsstand: 17. Mai 2022