Büro
Vogelpothsweg 85
44227 Dortmund
Für Studierende ist die gesetzliche Unfallversicherung ein wichtiger Schutz, der automatisch und kostenfrei gilt, solange man an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist.

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt für die Studierenden der TU Dortmund, FH Dortmund, FH Südwestfalen, FernUniversität Hagen sowie der Folkwang Hochschule (Standort Dortmund).
Wann bist du als Studierende/r unfallversichert? z. B.
Nicht versichert sind private Tätigkeiten wie z. B.
Studierende der FernUni sind gesetzlich unfallversichert über den zuständigen Träger des Bundeslandes (Unfallkasse NRWExterner Link), sofern sie an Lehrveranstaltungen teilnehmen und immatrikuliert sind. Das gilt auch für den Weg zur Hochschule und zurück (Wegeunfall). Bei Praktika sind sie über den Unfallversicherungsträger des Praktikumsunternehmens versichert.
Wenn du einen Unfall erleidest, gehst du am besten in diesen drei Schritten vor:
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Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) unterstützt internationale Studierende, die sich nicht gesetzlich versichern können, mit speziellen Versicherungslösungen. Zielgruppen sind unter anderem Studierende über 30 Jahre bzw. ab einem höheren Fachsemester, Promovierende, Teilnehmende an studienvorbereitenden Sprachkursen sowie Absolvent*innen in Übergangsphasen und mitreisende Familienangehörige.
Weitere Informationen bietet die Plattform vela.insure.Externer Link