Gut zu wissen: Für eine Bewerbung ist zunächst keine Studienbescheinigung nötig, diese erwarten wir erst bei der Vertragsunterschrift. Ein vollständiger Online-Antrag besteht aus diesen Daten:

  • Ihre persönlichen Daten, inkl. E-Mail-Adresse
  • Bevorzugte Wohnform (Einzelapartments, WG, etc.)
  • Gewünschte Wohnanlage
  • Gewünschter Einzugstermin
  • Ihre Heimatadresse
  • Studienbescheinigung (muss bei Abschluss des Mietvertrags vorliegen)
  • Ggfs. Schwerbehindertenausweis
  • Passfoto

Wichtig! Nach dem Absenden der Online-Bewerbung erhalten Sie einen Bestätigungslink per E-Mail. Bitte bestätigen Sie diesen Link innerhalb von sieben Tagen, da Ihre Bewerbung ansonsten nicht berücksichtigt wird! Überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner!

Wenn wir Ihnen ein Angebot unterbreiten können, werden wir Sie per E-Mail informieren. Darüber hinaus erhalten Sie alle vier Wochen eine E-Mail, in der wir Sie fragen, ob Sie weiterhin Interesse an einem Platz im Wohnheim haben.

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Fragen rund um die Bewerbung

Wie kann ich mich für einen Platz bewerben?

Bewerbungen können nur per Online-Antrag eingereicht werden. Wichtig: Mehrfaches Bewerben erhöht die Chance auf eine Vermittlung nicht.

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Wann sollte ich mich für einen Platz bewerben?

Ihre Bewerbung sollten Sie einreichen, sobald Sie wissen, dass Sie in eine unserer Wohnanlagen einziehen möchten. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegen, diese benötigen wir erst beim Abschluss des Mietvertrags.

Im Allgemeinen beginnen die Mietverträge zu Semesterbeginn, dass heisst zum 01.03. / 01.04. oder 01.09. / 01.10. eines Jahres. Einen Bewerbungsschluss gibt es normalerweise nicht. Die Vergabe erfolgt fortlaufend, sobald ein Zimmer oder ein Apartment zur Verfügung steht.

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Nach welchem System erfolgt die Zuteilung?

Nach einer Kündigung, wird das Zimmer/Apartment, dem oder der nächsten Student/in auf der Bewerberliste per E-Mail angeboten. Gehören Sie dazu, erhalten Sie eine E-Mail und damit eine Frist, innerhalb derer Sie mit einer Zu- oder Absage unbedingt anworten sollten. Melden Sie sich nicht, werden Sie von der Bewerberliste gelöscht. Sagt Ihnen das angebotene Zimmer zu, bestätigen Sie die Mail positiv. Ein Angebot können Sie zwei Mal ablehnen, ohne dass Sie die Position auf der Bewerberliste verlieren.

Alle Kandidaten auf der Bewerberliste erhalten monatlich eine E-Mail mit einem Link, der bei weiterem Interesse an einem Platz in einer Wohnanlage bestätigt werden muss. Anderenfalls wird der Platz auf der Liste gelöscht und man muss sich ggf. neu bewerben.

Können die Zimmer vorab besichtigt werden?

Eine Besichtigung ist nicht möglich, da die Wohnheimzimmer bzw. Wohnungen durchgängig belegt sind. Auf unserer Internetseite finden Sie ausführliche Portraits der Wohnanlagen sowie Informationen zur  Ausstattung.

Sie können die Wohnheime in Eigeninitiative aufsuchen und anschauen, indem Sie klingeln und die dort wohnenden Studierenden um eine kurze Besichtigung bitten. Wenn Sie den/die aktuelle/n Mieter/in nicht antreffen, so können Sie es im Geschoss darüber oder darunter versuchen, da diese Zimmer bzw. Wohnungen meist ähnlich oder baugleich sind.

Wie wird die Bewerberliste aktualisiert?

Mit Ihrer Bewerbung geben Sie die gewünschte Wohnform und den bevorzugten Standort an. Sie erhalten einen Platz auf der Bewerberliste. Diese Liste wird ständig aktualisiert, indem Sie vom Studierendenwerk alle vier Wochen per E-Mail angeschrieben werden. In diesem Fall müssen Sie sich innerhalb einer Frist zurückmelden, sofern Sie noch Interesse an einem Wohnheimplatz haben. Erfolgt keine Antwort, wird die Bewerbung gestrichen und Sie müssen sich ggf. noch einmal neu bewerben.

Wer ist wohnberechtigt?

Wohnberechtigt sind grundsätzlich alle Studierenden der folgenden Hochschulen:

  • Technische Universität Dortmund
  • Fachhochschule Dortmund
  • Fachhochschule Südwestfalen
  • UE Iserlohn (mit monatlichem Zuschlag)
  • ISM Dortmund (mit monatlichem Zuschlag)

Nicht wohnberechtigt sind Studierende, die parallel zum Studium überwiegend berufstätig sind (z.B. Volontäre, Referendare), ihre Doktorarbeit schreiben, bereits ein berufsqualifiziertes Examen an einer Hochschule abgelegt haben, als Zweit- bzw. Gasthörer eingeschrieben sind oder die Regelstudienzeit überschritten haben.

Bitte beachten Sie außerdem: Für die Abbuchung der Miete und weiterer Forderungen muss bei Vertragsabschluss eine inländische Bankverbindung vorliegen.

Was passiert, wenn ich ein Angebot ablehne?

Wird ein Platz frei, schreiben wir Sie per E-Mail an. Wenn Sie das Angebot ablehnen, sollten Sie deutlich machen, warum Sie absagen und ob Sie weiterhin Interesse an einem Platz in den Wohnanlagen des Studierendenwerks haben.

Wie lange kann ich in einer Wohnanlage wohnen?

Die Wohnanlagen stehen Ihnen für die Zeit Ihres Studiums zur Verfügung. Die Wohndauer ist daher höchstens auf acht Semester begrenzt. Wohnzeit in einem anderem öffentlich geförderten Wohnraum wird unter Umständen auf die Höchstwohndauer angerechnet. Mit der Begrenzung auf maximal vier Jahre sollen möglichst viele Studierende in den Genuss eines günstigen Wohnheimplatzes kommen.