Fragen rund um die Bewerbung
Wohnberechtigt sind gem. Studierendenwerksgesetz alle Studierenden der folgenden Hochschulen:
- Technische Universität Dortmund
- Fachhochschule Dortmund
- Fachhochschule Südwestfalen
- Fernuniversität Hagen
- Folkwang Hochschule, Standort Dortmund
Bei freien Kapazitäten und unter Berechnung eines Zuschlags können auch Studierende der UE Iserlohn und ISM Dortmund die Wohnanlagen des Studierendenwerks Dortmund nutzen.
Nicht wohnberechtigt sind Studierende, die parallel zum Studium überwiegend berufstätig sind (z.B. Volontäre, Referendare), ihre Doktorarbeit schreiben, bereits ein berufsqualifiziertes Examen an einer Hochschule abgelegt haben, als Zweit- bzw. Gasthörer eingeschrieben sind oder die Regelstudienzeit überschritten haben.
Bitte beachten Sie außerdem: Für die Abbuchung der Miete und weiterer Forderungen muss bei Vertragsabschluss eine inländische Bankverbindung vorliegen.
Eine Besichtigung ist nicht möglich, da die Wohnheimzimmer bzw. Wohnungen durchgängig belegt sind. Auf unserer Internetseite finden Sie ausführliche Portraits der Wohnanlagen sowie Informationen zur Ausstattung.
Sie können die Wohnheime in Eigeninitiative aufsuchen und anschauen, indem Sie klingeln und die dort wohnenden Studierenden um eine kurze Besichtigung bitten. Wenn Sie den/die aktuelle/n Mieter/in nicht antreffen, so können Sie es im Geschoss darüber oder darunter versuchen, da diese Zimmer bzw. Wohnungen meist ähnlich oder baugleich sind.
Die Wohndauer ist höchstens auf acht Semester begrenzt. Wohnzeit in einem anderem öffentlich geförderten Wohnraum wird unter Umständen auf die Höchstwohndauer angerechnet. Mit der Begrenzung auf maximal vier Jahre sollen möglichst viele Studierende in den Genuss eines günstigen Wohnheimplatzes kommen.
Eine Altersbeschränkung gibt es nicht.
In unseren Wohnanlage gibt es alle Kombinationen für Wohngemeinschaften: In den Online-Anzeigen zu dem jeweiligen WG-Zimmern ist vermerkt, ob es sich um eine Frauen- Männer- oder gemischt genutzte Wohngemeinschaft handelt.
Miete und Kaution
Grundsätzlich handelt es sich um Warmmieten. Das heißt, alle Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom, Müllgebühren und auch Internet sind bereits inklusive. Nicht inklusive sind Hausratversicherung, Telefonkosten und Rundfunkbeiträge.
Bitte beachten Sie außerdem: Für die Abbuchung der Miete und weiterer Forderungen muss bei Vertragsabschluss eine inländische Bankverbindung vorliegen.
Im monatlichen Studi-Budget übernimmt die Miete den größten Anteil. Bei uns zahlen Studierende meistens unter 300 Euro/Monat - warm! So bleibt mehr Geld im Portemonnaie zum Leben.
Die individuelle Miete ist abhängig vom Haus und dem angebotenen Apartmenttyp, die Höhe wird im Angebot ausgewiesen. In der Miete enthalten sind Heiz- bzw. Betriebskosten sowie die Internetgebühr.
Die Miete wird per Sepa-Lastschrift spätestens am 3. Werktag eines Monats von Ihrem Bankkonto abgebucht. Abbuchungen sind grundsätzlich nur von einem Konto bei einer Bank oder Kreditinstitut in Deutschland möglich. Sollten Sie die Bank wechseln, geben Sie die neue Verbindung bitte rechtzeitig an das Servicecenter für Studentisches Wohnen weiter.
Bevor Sie die Räumlichkeiten beziehen, müssen Sie eine Kaution hinterlegen, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt ist (Stand 04/2024: 700Euro).
Die Kaution überweisen Sie bitte entsprechend der im Mietvertrag hinterlegten Frist.
Einzug
Einzüge sind erst ab Vertragsbeginn und nur an Werktagen während der Arbeitszeiten der Hausmeister möglich. Beginnt Ihr Vertrag an einem Samstag, einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, so ist der Einzug erst am nächsten Werktag möglich. Details entnehmen Sie Ihrem Angebotsschreiben.
Die Küchenaustattung ist kein Bestandteil der Möblierung. Die Küchen werden diesbezüglich von den Bewohner*innen selbst ausgestattet. Ebenso müssen Bettwäsche, Handtücher, Teppiche, etc. selbst mitgebracht werden.
In den Wohnanlagen ist der Internetanschluss bereits im Mietpreis enthalten und rund um die Uhr nutzbar. Auch die Anschlüsse für Telefon und TV sind vorhanden, müssen aber selbst angemeldet werden. Mehr Infos zu Internet, etc. erhalten Sie hier.
Die Ausstattung der Wohnanlagen mit Parkplätzen ist sehr unterschiedlich. In der Regel finden Sie, wenn nicht auf dem Parkplatz der Wohnanlage, dann aber doch in den umliegenden Straßen ausreichend freien Parkraum. Die Parkplätze an den Wohnanlagen stehen grundsätzlich allen Mieter*innen und Besucher*innen zur Verfügung, eine exklusive Vermietung einzelner Stellplätze gibt es nicht.
Geben Sie bitte bei Ihrer Adresse immer Ihre Haus- und Zimmernummer an, da Ihre Post ansonsten nicht zugestellt werden kann.
Umzüge innerhalb unserer Wohnanlagen sind grundsätzlich nicht möglich (Ausnahmen: ein vorliegendes Attest, höhere Gewalt, zum Beispiel ein Wasserschaden). Sollten Sie Probleme mit Ihrer Unterkunft haben, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter für Studentisches Wohnen.
Leben in der Wohnanlage
Wenn die Sprachkenntnisse noch nicht ausreichen, um sich innerhalb einer Wohnanlage oder auf dem Campus zu verständigen, helfen Gesten und vor allem Bilder. Das Deutsche Studentenwerk hat in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Bielefeld für diesen Zweck das illustrierte Wörterbuch herausgegeben. Die gedruckten Exemplare können direkt bei der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz des Deutschen Studentenwerks bestellt werden.
Wer für ein Auslandssemester oder ein Praktikum für eine gewisse Zeit das Zimmer räumen möchte, kann dieses mit Genehmigung des Studierendenwerks untervermieten. Hier sind die Spielregeln.
In den meisten Wohnanlagen und Häusern stehen Waschmaschinen und Trockner gegen eine Gebühr zur Nutzung zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt in der Regel bargeldlos über die gängigen Zahlungssysteme.
Bitte trocknen Sie die Wäsche möglichst nicht in der Wohnung, weil die austretende Feuchtigkeit die Schimmelbildung unterstützt. In jedem Fall sollten Sie die Räume anschließend gut lüften.
Sollten Sie Ihren Schlüssel vergessen oder verloren haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausmeister, bzw. außerhalb der Servicezeiten an den Schlüsseldienst, die Fa. Pinger Sicherheitstechnik GmbH, Telefon 0231-91456555. Die Kosten des Einsatzes müssen von dem/der Verursacher/in übernommen werden!
Der Notdienst (HWS Wachdienst Hobeling GmbH – Telefon 02331-47300) ist in diesem Fall NICHT zuständig.
Grundsätzlich muss sich jede*r Mieter*in beziehungsweise jede WG eigenständig um die Bezahlung evtl. anfallender Rundfunk- und Fernsehgebühren kümmern. Es besteht aber die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen, zum Beispiel wenn Sie BAföG beziehen.
Für die Dortmunder Wohnanlagen gilt: Sollte es Probleme mit Ihrem Internetanschluss, bzw. mit den TV- und Radioprogrammen geben, wenden Sie sich bitte direkt an Glasfaser Bochum GmbH & Co KG.
- Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8-18 Uhr
- Hotline Internet: 0234/45934583
- Hotline TV/Radio: 0234/45934584
Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen können Störungen unter Angabe der Adresse und Wohnplatznummer per Mail an support-do(at)edu-lan.de gemeldet werden.
Bewohner/innen der Häuser in Soest, Iserlohn und Hagen müssen sich selbst einen Internet-Anbieter suchen und sich somit bei Problemen an die Hotline des jeweiligen Anbieters wenden.
Den Mieterinnen und Mietern unserer Wohnanlagen stellen wir Notebooks auf Leihbasis kostenlos zur Verfügung. Es handelt sich dabei um 15,6 Zoll-Notebooks mit 16GB RAM und einem Intel® Core™ i7 Prozessor. Das Volumen auf der Festplatte beträgt 1 Terrabyte – genug also, um auch die umfangreichste Arbeit abspeichern zu können. Ausgestattet sind die Notebooks mit Windows 11 Home. Als Zubehör wird eine Tasche, das Netzteil und eine Lenovo Digital Pen beigefügt.
Die Anzahl an Notebooks ist begrenzt, daher gilt im Falle einer Anfrage das Prinzip „first come first served“. Wer ein Notebook benötigt, meldet sich per vorab E-Mail an wohnen(at)stwdo.de. Die maximale Dauer der Ausleihe beträgt zwei Monate.
Die Nutzungsvereinbarung kann hier als Muster heruntergeladen werden.
Im Schadensfall informieren Sie uns einfach über die Schadensmeldung.
In wirklich dringenden Fällen erreichen Sie ihn im Rahmen der Servicezeiten über die jeweilige Handynummer, die im Infokasten Ihrer Wohnanlage aushängt. Ist Eile geboten und tritt der Schaden außerhalb der Servicezeiten des Hausmeisters auf, ist ein Sicherheitsdienst über eine Rufbereitschaft erreichbar: HWS Wachdienst Hobeling GmbH – Telefon 02331-47300. Bitte beachten Sie, dass der Sicherheitsdienst nur tätig wird, wenn Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Telefonnummer sowie die Adresse der Wohnanlage inklusive Zimmer-Nummer angeben.
Schlüssel verloren? Ausgesperrt?
Sollten Sie Ihren Schlüssel vergessen oder verloren haben, ist der Notdienst NICHT zuständig. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausmeister, bzw. außerhalb der Servicezeiten an den Schlüsseldienst, die Fa. Pinger Sicherheitstechnik GmbH, Telefon 0231-91456555. Die Kosten des Einsatzes müssen von dem/der Verursacher/in übernommen werden.
Zunächst: Silberfische sind nicht gesundheitsgefährdend. Dennoch sollte man handeln, wenn sich die Population vermehrt. Und das machen Silberfische fortlaufend, wenn sie optimale Bedingungen vorfinden - mit anderen Worten: wenn wichtige Hygiene-Regeln nicht eingehalten werden. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Mieter*innen verantwortlich. Was kann man also tun?
- Lüften, Reinigen, Lebensmittel verpacken
Silberfische bevorzugen feuchte und warme Räume. Lüften Sie daher ihre Zimmer ausreichend oft und reinigen Sie die Böden regelmäßig und gründlich, damit die Tieren hier keine Nahrung finden (Staub, Haare, Brotkrümel, etc.). Verwenden Sie für die Reinigung am besten ein Gemisch aus Wasser und Zitrone oder Wasser und Essig. Verschließen Sie die Lebensmittel richtig. - Abflüsse mit heißem Wasser spülen und verschließen
Da Silberfische oftmals durch Abflüsse in die Wohnung gelangen und sich dort auch verkriechen, empfiehlt es sich, diese regelmäßig mit heißem Wasser durchzuspülen und gegebenenfalls über Nacht zu verschließen.
Wer aktiv gegen Silberfische vorgehen will, kann auf Hausmittel wie selbst gemachte Klebefallen zurückgreifen oder Produkte aus dem Handel verwenden.
Kommt es in der WG zu Unstimmigkeiten, kontaktieren Sie bitte das Servicecenter Wohnen. Gemeinsam suchen wir dann nach einer für alle passenden Lösung.
Auszug
Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, dass heißt mit einer rechtsgültigen Unterschrift. Für die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten ist der Eingang beim Studierendenwerk maßgebend. Das heißt, wenn Sie das Mietverhältnis zum Beispiel zum 30.06. beenden möchten, muss uns die Kündigung spätestens am 31.3. vorliegen.
Vereinbaren Sie bitte eine Woche vor Ihrem gewünschten Auszug einen Termin mit dem Hausmeister Ihrer Wohnanlage. Renovieren und räumen Sie dann Ihr Zimmer bzw. Ihre Wohnung gemäß der To-do-Liste bis zum vereinbarten Auszugstermin, so dass die Übergabe reibungslos erfolgen kann.
Das Studierendenwerk sendet keine Post weiter. Bitte stellen Sie rechtzeitig bei der Deutschen Post einen Nachsendeantrag.