Fragen rund um die Bewerbung

Wie kann ich mich für einen Platz bewerben?

Bewerbungen können nur per Online-Antrag eingereicht werden. Wichtig: Mehrfaches Bewerben erhöht die Chance auf eine Vermittlung nicht.

Zur Online-Bewerbung

Wann sollte ich mich für einen Platz bewerben?

Ihre Bewerbung sollten Sie einreichen, sobald Sie wissen, dass Sie in eine unserer Wohnanlagen einziehen möchten. Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegen, diese benötigen wir erst beim Abschluss des Mietvertrags.

Im Allgemeinen beginnen die Mietverträge zu Semesterbeginn, dass heisst zum 01.03. / 01.04. oder 01.09. / 01.10. eines Jahres. Einen Bewerbungsschluss gibt es normalerweise nicht. Die Vergabe erfolgt fortlaufend, sobald ein Zimmer oder ein Apartment zur Verfügung steht.

Zur Online-Bewerbung

Nach welchem System erfolgt die Zuteilung?

Nach einer Kündigung, wird das Zimmer/Apartment, dem oder der nächsten Student/in auf der Bewerberliste per E-Mail angeboten. Gehören Sie dazu, erhalten Sie eine E-Mail und damit eine Frist, innerhalb derer Sie mit einer Zu- oder Absage unbedingt anworten sollten. Melden Sie sich nicht, werden Sie von der Bewerberliste gelöscht. Sagt Ihnen das angebotene Zimmer zu, bestätigen Sie die Mail positiv. Ein Angebot können Sie zwei Mal ablehnen, ohne dass Sie die Position auf der Bewerberliste verlieren.

Alle Kandidaten auf der Bewerberliste erhalten monatlich eine E-Mail mit einem Link, der bei weiterem Interesse an einem Platz in einer Wohnanlage bestätigt werden muss. Anderenfalls wird der Platz auf der Liste gelöscht und man muss sich ggf. neu bewerben.

Können die Zimmer vorab besichtigt werden?

Eine Besichtigung ist nicht möglich, da die Wohnheimzimmer bzw. Wohnungen durchgängig belegt sind. Auf unserer Internetseite finden Sie ausführliche Portraits der Wohnanlagen sowie Informationen zur  Ausstattung.

Sie können die Wohnheime in Eigeninitiative aufsuchen und anschauen, indem Sie klingeln und die dort wohnenden Studierenden um eine kurze Besichtigung bitten. Wenn Sie den/die aktuelle/n Mieter/in nicht antreffen, so können Sie es im Geschoss darüber oder darunter versuchen, da diese Zimmer bzw. Wohnungen meist ähnlich oder baugleich sind.

Wie wird die Bewerberliste aktualisiert?

Mit Ihrer Bewerbung geben Sie die gewünschte Wohnform und den bevorzugten Standort an. Sie erhalten einen Platz auf der Bewerberliste. Diese Liste wird ständig aktualisiert, indem Sie vom Studierendenwerk alle vier Wochen per E-Mail angeschrieben werden. In diesem Fall müssen Sie sich innerhalb einer Frist zurückmelden, sofern Sie noch Interesse an einem Wohnheimplatz haben. Erfolgt keine Antwort, wird die Bewerbung gestrichen und Sie müssen sich ggf. noch einmal neu bewerben.

Wer ist wohnberechtigt?

Wohnberechtigt sind grundsätzlich alle Studierenden der folgenden Hochschulen:

  • Technische Universität Dortmund
  • Fachhochschule Dortmund
  • Fachhochschule Südwestfalen
  • UE Iserlohn (mit monatlichem Zuschlag)
  • ISM Dortmund (mit monatlichem Zuschlag)

Nicht wohnberechtigt sind Studierende, die parallel zum Studium überwiegend berufstätig sind (z.B. Volontäre, Referendare), ihre Doktorarbeit schreiben, bereits ein berufsqualifiziertes Examen an einer Hochschule abgelegt haben, als Zweit- bzw. Gasthörer eingeschrieben sind oder die Regelstudienzeit überschritten haben.

Bitte beachten Sie außerdem: Für die Abbuchung der Miete und weiterer Forderungen muss bei Vertragsabschluss eine inländische Bankverbindung vorliegen.

Was passiert, wenn ich ein Angebot ablehne?

Wird ein Platz frei, schreiben wir Sie per E-Mail an. Wenn Sie das Angebot ablehnen, sollten Sie deutlich machen, warum Sie absagen und ob Sie weiterhin Interesse an einem Platz in den Wohnanlagen des Studierendenwerks haben.

Wie lange kann ich in einer Wohnanlage wohnen?

Die Wohnanlagen stehen Ihnen für die Zeit Ihres Studiums zur Verfügung. Die Wohndauer ist daher höchstens auf acht Semester begrenzt. Wohnzeit in einem anderem öffentlich geförderten Wohnraum wird unter Umständen auf die Höchstwohndauer angerechnet. Mit der Begrenzung auf maximal vier Jahre sollen möglichst viele Studierende in den Genuss eines günstigen Wohnheimplatzes kommen.

Miete und Kaution

Handelt es sich bei den Mietpreisen um Kalt- oder Warmmieten?

Grundsätzlich handelt es sich um Warmmieten. Das heißt, alle Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Strom, Müllgebühren und auch Internet sind bereits inklusive. Nicht inklusive sind Hausratversicherung, Telefonkosten und Rundfunkbeiträge.

Bitte beachten Sie außerdem: Für die Abbuchung der Miete und weiterer Forderungen muss bei Vertragsabschluss eine inländische Bankverbindung vorliegen.

Wann und wie wird die Miete bezahlt?

Die Miete wird per Sepa-Lastschrift spätestens am 3. Werktag eines Monats von Ihrem Bankkonto abgebucht. Abbuchungen sind grundsätzlich nur von einem Konto bei einer Bank oder Kreditinstitut in Deutschland möglich. Sollten Sie die Bank wechseln, geben Sie die neue Verbindung bitte rechtzeitig an das Servicecenter für Studentisches Wohnen weiter.

Muss ich eine Kaution bezahlen?

Bevor Sie die Räumlichkeiten beziehen, müssen Sie eine Kaution hinterlegen, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt ist. Die Kaution können Sie bei Vertragsabschluss per Girocard oder Kreditkarte bezahlen.

Einzug

Wann kann ich einziehen?

Einzüge sind erst ab Vertragsbeginn und nur an Werktagen während der Arbeitszeiten der Hausmeister möglich. Beginnt Ihr Vertrag an einem Samstag, einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, so ist der Einzug erst am nächsten Werktag möglich. Details entnehmen Sie Ihrem Angebotsschreiben.

Ist Besteck, Geschirr und Bettwäsche vorhanden?

Die Küchenaustattung ist kein Bestandteil der Möblierung. Die Küchen werden diesbezüglich von den Bewohner*innen selbst ausgestattet. Ebenso müssen Bettwäsche, Handtücher, Teppiche, etc. selbst mitgebracht werden.

Haben die Zimmer Telefon, Fernsehen, Internetanschluss?

In den Wohnanlagen ist der Internetanschluss bereits im Mietpreis enthalten und rund um die Uhr nutzbar. Auch die Anschlüsse für Telefon und TV sind vorhanden, müssen aber selbst angemeldet werden. Mehr Infos zu Internet, etc. erhalten Sie hier.

Gibt es ausreichend Parkplätze?

Die Ausstattung der Wohnanlagen mit Parkplätzen ist sehr unterschiedlich. In der Regel finden Sie, wenn nicht auf dem Parkplatz der Wohnanlage, dann aber doch in den umliegenden Straßen ausreichend freien Parkraum. Die Parkplätze an den Wohnanlagen stehen grundsätzlich allen Mieter*innen und Besucher*innen zur Verfügung, eine exklusive Vermietung einzelner Stellplätze gibt es nicht.

Wie erreicht mich Post in der Wohnanlage?

Geben Sie bitte bei Ihrer Adresse immer Ihre Haus- und Zimmernummer an, da Ihre Post ansonsten nicht zugestellt werden kann.

Das Zimmer gefällt mir doch nicht – was kann ich machen?

Umzüge innerhalb unserer Wohnanlagen sind grundsätzlich nicht möglich (Ausnahmen: ein vorliegendes Attest, höhere Gewalt, zum Beispiel ein Wasserschaden). Sollten Sie Probleme mit Ihrer Unterkunft haben, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter für Studentisches Wohnen.

Leben in der Wohnanlage

Wir sprechen unterschiedliche Sprachen - was hilt bei der Verständigung?

Wenn die Sprachkenntnisse noch nicht ausreichen, um sich innerhalb einer Wohnanlage oder auf dem Campus zu verständigen, helfen Gesten und vor allem Bilder. Das Deutsche Studentenwerk hat in Zusammenarbeit mit dem Studierendenwerk Bielefeld für diesen Zweck das illustrierte Wörterbuch herausgegeben. Die gedruckten Exemplare können direkt bei der Servicestelle Interkulturelle Kompetenz des Deutschen Studentenwerks bestellt werden.

Ich möchte untervermieten. Wie gehe ich vor?

Wer für ein Auslandssemester oder ein Praktikum für eine gewisse Zeit das Zimmer räumen möchte, kann dieses mit Genehmigung des Studierendenwerks untervermieten. Hier sind die Spielregeln.

Wo kann ich meine Wäsche waschen und trocknen?

In den meisten Wohnanlagen und Häusern stehen Waschmaschinen und Trockner gegen eine Gebühr zur Nutzung zur Verfügung. Die Zahlung erfolgt in der Regel bargeldlos über die gängigen Zahlungssysteme.

Bitte trocknen Sie die Wäsche möglichst nicht in der Wohnung, weil die austretende Feuchtigkeit die Schimmelbildung unterstützt. In jedem Fall sollten Sie die Räume anschließend gut lüften.

Mein Schlüssel ist weg! An wen kann ich mich wenden?

Sollten Sie Ihren Schlüssel vergessen oder verloren haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausmeister, bzw. außerhalb der Servicezeiten an den Schlüsseldienst, die Fa. Pinger Sicherheitstechnik GmbH, Telefon 0231-91456555. Die Kosten des Einsatzes müssen von dem/der Verursacher/in übernommen werden!

Der Notdienst (HWS Wachdienst Hobeling GmbH – Telefon 02331-47300) ist in diesem Fall NICHT zuständig.

Muss ich Rundfunk- und Fernsehgebühren selber bezahlen?

Grundsätzlich muss sich jede*r Mieter*in beziehungsweise jede WG eigenständig um die Bezahlung evtl. anfallender Rundfunk- und Fernsehgebühren kümmern. Es besteht aber die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen, zum Beispiel wenn Sie BAföG beziehen.

Das Internet funktioniert nicht – was soll ich tun?

Für die Dortmunder Wohnanlagen gilt: Sollte es Probleme mit Ihrem Internetanschluss, bzw. mit den TV- und Radioprogrammen geben, wenden Sie sich bitte direkt an Glasfaser Bochum GmbH & Co KG.

  • Geschäftszeiten: Montag bis Freitag von 8-18 Uhr
  • Hotline Internet: 0234/45934583
  • Hotline TV/Radio: 0234/45934584

Außerhalb der Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen können Störungen unter Angabe der Adresse und Wohnplatznummer per Mail an support-do(at)edu-lan.de gemeldet werden.

Bewohner/innen der Häuser in Soest, Iserlohn und Hagen müssen sich selbst einen Internet-Anbieter suchen und sich somit bei Problemen an die Hotline des jeweiligen Anbieters wenden.

Ich möchte kurzfristig ein Notebook ausleihen - wie funktioniert das?

Den Mieterinnen und Mietern unserer Wohnanlagen stellen wir Notebooks auf Leihbasis kostenlos zur Verfügung. Es handelt sich dabei um 15,6 Zoll-Notebooks mit 16GB RAM und einem Intel® Core™ i7 Prozessor. Das Volumen auf der Festplatte beträgt 1 Terrabyte – genug also, um auch die umfangreichste Arbeit abspeichern zu können. Ausgestattet sind die Notebooks mit Windows 11 Home. Als Zubehör wird eine Tasche, das Netzteil und eine Lenovo Digital Pen beigefügt.

Die Anzahl an Notebooks ist begrenzt, daher gilt im Falle einer Anfrage das Prinzip „first come first served“. Wer ein Notebook benötigt, meldet sich per vorab E-Mail an wohnen(at)stwdo.de. Die maximale Dauer der Ausleihe beträgt zwei Monate.

Die Nutzungsvereinbarung kann hier als Muster heruntergeladen werden.

Musterformular deutsch

Form sample englisch

Ich möchte einen Schaden melden. An wen kann ich mich wenden?

Im Schadensfall informieren Sie uns einfach über die Schadensmeldung.

In wirklich dringenden Fällen erreichen Sie ihn im Rahmen der Servicezeiten über die jeweilige Handynummer, die im Infokasten Ihrer Wohnanlage aushängt. Ist Eile geboten und tritt der Schaden außerhalb der Servicezeiten des Hausmeisters auf, ist ein Sicherheitsdienst über eine Rufbereitschaft erreichbar: HWS Wachdienst Hobeling GmbH – Telefon 02331-47300. Bitte beachten Sie, dass der Sicherheitsdienst nur tätig wird, wenn Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Telefonnummer sowie die Adresse der Wohnanlage inklusive Zimmer-Nummer angeben.

Schlüssel verloren? Ausgesperrt?
Sollten Sie Ihren Schlüssel vergessen oder verloren haben, ist der Notdienst NICHT zuständig. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausmeister, bzw. außerhalb der Servicezeiten an den Schlüsseldienst, die Fa. Pinger Sicherheitstechnik GmbH, Telefon 0231-91456555. Die Kosten des Einsatzes müssen von dem/der Verursacher/in übernommen werden.

Ich habe Silberfische im Bad. Was kann ich tun?

Zunächst: Silberfische sind nicht gesundheitsgefährdend. Dennoch sollte man handeln, wenn sich die Population vermehrt. Und das machen Silberfische fortlaufend, wenn sie optimale Bedingungen vorfinden - mit anderen Worten: wenn wichtige Hygiene-Regeln nicht eingehalten werden. Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Mieter*innen verantwortlich. Was kann man also tun?

  1. Lüften, Reinigen, Lebensmittel verpacken
    Silberfische bevorzugen feuchte und warme Räume. Lüften Sie daher ihre Zimmer ausreichend oft und reinigen Sie die Böden regelmäßig und gründlich, damit die Tieren hier keine Nahrung finden (Staub, Haare, Brotkrümel, etc.). Verwenden Sie für die Reinigung am besten ein Gemisch aus Wasser und Zitrone oder Wasser und Essig. Verschließen Sie die Lebensmittel richtig.
  2. Abflüsse mit heißem Wasser spülen und verschließen
    Da Silberfische oftmals durch Abflüsse in die Wohnung gelangen und sich dort auch verkriechen, empfiehlt es sich, diese regelmäßig mit heißem Wasser durchzuspülen und gegebenenfalls über Nacht zu verschließen.

Wer aktiv gegen Silberfische vorgehen will, kann auf Hausmittel wie selbst gemachte Klebefallen zurückgreifen oder Produkte aus dem Handel verwenden.

Auszug

Wann und wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen?

Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, dass heißt mit einer rechtsgültigen Unterschrift. Für die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten ist der Eingang beim Studierendenwerk maßgebend. Das heißt, wenn Sie das Mietverhältnis zum Beispiel zum 30.06. beenden möchten, muss uns die Kündigung spätestens am 31.3. vorliegen.

Was ist nach einer Kündigung zu tun?

Vereinbaren Sie bitte eine Woche vor Ihrem gewünschten Auszug einen Termin mit dem Hausmeister Ihrer Wohnanlage. Renovieren und räumen Sie dann Ihr Zimmer bzw. Ihre Wohnung gemäß der To-do-Liste bis zum vereinbarten Auszugstermin, so dass die Übergabe reibungslos erfolgen kann.

Wird meine Post nachgesendet?

Das Studierendenwerk sendet keine Post weiter. Bitte stellen Sie rechtzeitig bei der Deutschen Post einen Nachsendeantrag.