Zahlungspausen vermeiden!
Rechtzeitig, d.h. 3-4 Monate vor Zahlung der letzten BAföG-Rate, müssen Sie einen Folgeantrag stellen und damit eine Verlängerung der BAföG-Zahlung beantragen. Dieser Antragist schnell erledigt, sofern sich die Angaben vom Vorjahr nicht wesentlich verändert haben.
Tipp: Gerade im Wintersemester kommt es zu längeren Bearbeitungszeiten im Amt für Ausbildungsförderung. Kalkulieren Sie das ein, wenn Ihr aktueller BAföG-Antrag im Herbst/Winter ausläuft und stellen Sie rechtzeitig (!) einen Folgeantrag. So vermeiden Sie eine Zahlungsunterbrechung und eine (vorübergehende) Finanzierungslücke auf dem Konto!
Formulare für den Wiederholungsantrag
Für einen Wiederholungsantrag benötigen Sie für gewöhnlich:
Formular | Hinweis |
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Folgeantrag („Formblatt 09") | Rechtzeitig d.h. 3-4 Monate vor der letzten Zahlung den Folgeantrag stellen und damit eine Verlängerung der BAföG-Zahlung beantragen. |
Einkommen („Formblatt 03 – Erklärung Vater, Mutter, Ehepartner/in, Lebenspartner/in“) | Dieses Formblatt immer ausfüllen! Die Erklärung ist von jedem für Sie relevanten Einkommensbezieher (Vater, Mutter, Ehepartner/in, Lebenspartner/in) gesondert auszufüllen. Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr. |
Studienbescheinigung („Formblatt 02 – Studienbescheinigung nach §9 BAföG“) | Die Studienbescheinigung immer abgeben! Die "erweiterte Studienbescheinigung" oder "Studienbescheinigung nach § 9" stellt Ihnen Ihre Hochschule zur Verfügung. Die Bescheinigung wird z.B. mit den Immatrikulationsunterlagen versandt oder steht im Online-Portal der Hochschule zum Download bereit. |
Studienleistungen („Formblatt 05 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“) | Ab dem 5. Semester ausfüllen und abgeben! Die Leistungsbescheinigung ist grundsätzlich mit Beginn des 5. Fachsemesters vorzulegen und ist von Ihrer Hochschule auszufüllen. |
Weitere Unterlagen
Reichen Sie im Rahmen des Wiederholungsantrags außerdem die folgenden Anlagen ein:
- Vollständige Einkommensteuerbescheide der Eltern oder des/der Ehe/Lebenspartner/in aus dem vorletzten Kalenderjahr
- Nachweise über die sonstigen Einnahmen der Eltern oder des/der Ehe/Lebenspartner/in
- Aktuelle Nachweise über Ihr Vermögen
- Außerdem - sofern sich die Daten verändert haben:
Krankenversicherungsbescheinigung
Mietbescheinigung (oder Kopie des neuen Mietvertrags)