Mit BAföG ins Ausland
Während eines Auslandsemesters (Studium oder Pflichtpraktikum) sind Sie ggf. berechtigt, „Auslands-BAföG“ zu beziehen. In diesem Fall wechselt die Zuständigkeit auf ein anderes Amt für Ausbildung. Welches Amt das ist, hängt von Ihrem Reiseziel ab. Eine Übersicht erhalten Sie auf www.bafög.de.
Anträge für BAföG-Auslandsförderung sollten bereits sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts gestellt werden.