Mehr Geld vom Staat!

Nach langem Stillstand in Sachen BAföG wurden im Herbst 2016 wichtige Kennzahlen zur BAföG-Berechnung verändert. Wilfried Blattgerste, Leiter der Abteilung Studienfinanzierung, erklärt die wesentlichen Neuerungen.

Frage: Was sind die Schwerpunkte der 25. BAföG-Reform?

Wilfried Blattgerste: Zum Wintersemester 2016 steigen die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studierende mit eigener Wohnung können damit bis zu 735 EUR (vorher 670 EUR) monatlich erhalten. Studierende, die bei den Eltern wohnen, erhalten maximal 537 EUR, statt wie bisher 495 EUR (Beträge jeweils mit Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag). Außerdem wurden die Freibeträge auch um 7 % angehoben. Dass bedeutet insgesamt, dass jetzt mehr Studierende BAföG erhalten können.

Frage: Gibt es außerdem noch Änderungen?

Wilfried Blattgerste: Einige Kleinigkeiten wurden ausgebessert. Zum Beispiel wurden Förderungslücken zwischen einem Bachelor- und dem sich anschließenden Masterstudium geschlossen. Neu ist auch, dass Studierende, die aufgrund einer längeren Bearbeitungszeit ihres Erstantrags dringend auf Geld warten, nun eine Abschlagzahlung bis zu 80 % des voraussichtlichen Bedarfs erhalten können – vorher waren es maximal 360 Euro monatlich.

Frage: Was gilt für Antragsteller, deren Anträge in der Vergangenheit abgelehnt wurden?

Wilfried Blattgerste: Dieser Personenkreis sollte einen Wiederholungsantrag stellen, um nicht benachteiligt zu werden.

Frage: Welche Änderungen gibt es für Ausländer/innen?

Wilfried Blattgerste: Ausländer/innen mit Aufenthaltstitel aufgrund humanitärer Gründe oder geduldete Ausländer/innen können ggf. schneller an BAföG gelangen. Die für eine BAföG-Förderung festgelegte bisherige Aufenthaltsdauer in Deutschland wurde von vier Jahren auf 15 Monate verkürzt. Eine vorherige Beratung ist jedoch wünschenswert, da u. a. auch der Aufenthaltstitel eine Rolle spielt.

Frage: Kann ich meinen BAföG-Antrag demnächst auch online abgeben?

Wilfried Blattgerste: Ja, das ist bereits ab Januar 2015 möglich. Allerdings muss der Antrag in jedem Fall abschließend unterschrieben werden. Das geht, wenn man sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch zertifizieren kann, oder – und dann sind wir leider wieder beim Papier – alles ausdruckt und unterschreibt.

Frage: Was entgegnen Sie Studierenden, die keinen Antrag stellen, weil sie ihn für zu kompliziert halten?

Wilfried Blattgerste: Die Studierenden sollten sich in den Sprechstunden unbedingt persönlich beraten lassen. Manchmal erscheint vieles kompliziert und nachher stellt sich heraus, dass es genau das Gegenteil davon ist. Außerdem gibt es über www.bafög.de einen guten Online-Assistenten, der bei der Auswahl und dem Ausfüllen der einzelnen Formblätter hilft. Mit ein wenig Geduld und Konzentration - und auch mit der Hilfe unserer Mitarbeiter/innen im InfoPoint - sollte es jedem Studierenden gelingen, einen Antrag vollständig abzugeben.

Frage: Wie lange muss ich derzeit auf meinen Bescheid warten?

Wilfried Blattgerste: Das kann pauschal nicht beantwortet werden. Vieles hängt von der Vollständigkeit und der Schnelligkeit der Vorlage der benötigten Unterlagen ab.

Frage: Sie sind seit über 30 Jahren beim Studierendenwerk für BAföG zuständig. Wie schätzen Sie diese Reform ein? Welche Änderungen hätten Sie sich gewünscht?

Wilfried Blattgerste: Ich warte immer noch darauf, dass das BAföG grundlegend vereinfacht wird, damit die jungen Leute auch schneller an das Geld kommen. Das Gesetz ist vielfach zu kompliziert. Ein einfacheres Gesetz würde den Verwaltungsapparat nicht so aufblähen und verkomplizieren. Eine grundlegende Reform muss her.

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