Bei Studierenden, die sich aktuell noch in der Regelstudienzeit befinden, erhöht sich die Förderungshöchstdauer um 1 Semester. Auch die Vorlage des Leistungsnachweises verschiebt sich damit um ein Semester nach hinten. Die Anzahl der nachzuweisenden ECTS bleibt jedoch gleich.
Wichtig: Die Beantragung der BAföG-Förderung läuft im gewohnten Rhythmus weiter! Ist Ihr Bewilligungszeitraum bald zu Ende, müssen Sie so früh wie möglich einen Folgeantrag stellen. Daran ändert die pandemiebedingte Verlängerung der Förderungshöchstdauer nichts.
Achtung: Studierende, deren Förderungshöchstdauer vor dem Sommersemester 2020 endete, sind nicht von dieser Regelung betroffen. Unter Umständen können Sie Ihre Förderung dennoch verlängern. Stichwort: „Schwerwiegende Gründe, die eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen können“ (§ 15 BAföG). Hierfür müssen Sie in Ihrem Antrag plausibel nachweisen, welche Gründe Sie am Abschluss Ihres Studiums innerhalb der Förderungshöchstdauer gehindert haben und wieso Ihnen damit keine Möglichkeit blieb, es wie vorgesehen zu beenden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Team der Studienfinanzierung.
BAföG und Corona: Wichtige Infos