Für Erstsemester bedeutet dies, dass sich die Einreichung des Leistungsnachweises um ein Semester verschiebt und die Förderungshöchstdauer sich um ein Semester erhöht. Für Studierende, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21 eingeschrieben waren, verschiebt sich die Vorlage des Leistungsnachweises nun ebenfalls um ein weiteres Semester, also um insgesamt zwei Semester. Gleiches gilt auch für die Förderungshöchstdauer.