Wiedereinführung der Maskenpflicht

Aufgrund des starken Anstiegs der Corona-Infektionen hat das Studierendenwerk beschlossen, die Maskenpflicht wieder einzuführen. Demnach gilt ab sofort, dass in sämtlichen Gebäuden des Studierendenwerks eine medizinische Maske zu tragen ist.

Dies gilt auch in den gastronomischen Einrichtungen. Dort darf die Maske am Tisch wieder abgenommen werden.
Mit diesen Maßnahmen möchte die Geschäftsführung Besucher*innen und Beschäftigte schützen und gleichzeitig vermeiden, dass das Infektionsgeschehen weiter an Fahrt aufnimmt. Darüber hinaus wird empfohlen, sich regelmäßig zu testen.

© StwDo
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