Mehr BAföG ab dem Wintersemester 2022/23!

Gute Nachricht für alle (potentiellen) BAföG-Empfänger*innen: Der Bundestag hat vergangene Woche das 27. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. Damit wurde der maximale monatliche Förderungsbetrag um durchschnittlich 5,75 Prozent erhöht. Außerdem wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte nun aufgrund der Anhebungen der Freibeträge und Altersgrenze eventuell BAföG bekommen. Unser Tipp: Unbedingt im Servicecenter Studienfinanzierung/BAföG beraten lassen und einen Antrag stellen!

Alle wesentlichen Änderungen der BAföG-Reform auf einen Blick:

  • Anhebung der BAföG-Sätze um durchschnittlich 5,57 Prozent
    - für Studierende*, die noch zu Hause wohnen von 483 auf 508 Euro
    - für Studierende*, mit einer eigenen Wohnung von 861 auf 934 Euro
  • Höhere Freibeträge auf Eltern- / Ehegatteneinkommen um 20,75 Prozent
  • Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze auf monatlich 520 Euro
  • Anhebung des eigenen Vermögensfreibetrages auf 15.000 Euro, bzw. für Studierende ab 30 Jahre auf 45.000 Euro
  • Anhebung des BAföG-Kinderbetreuungszuschlags auf 160 Euro/Monat
  • Erhöhung der Altersgrenze auf 45 Jahre
  • Restschuldenerlass nach 20 Jahren für Altschuldner*innen
  • Verbesserungen beim Auslands-BAföG
  • Anträge sind nun auch ohne Unterschrift gültig, sofern die antragstellende Person eindeutig erkennbar ist.

* Studierende bis 29 Jahre mit eigenen Versicherungsbeiträgen.

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