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Wohnberechtigung und Vergabe der Wohnanlagenplätze

Wohnberechtigt in den Wohnanlagen des Studentenwerks Dortmund sind Studierende der

  • Technischen Universität Dortmund
  • Fachhochschule Dortmund
  • Fachhochschule Südwestfalen
  • BiTS Iserlohn
  • SRH Fachhochschule Hamm
  • ISM (International School of Management)

bis zur Beendigung des Studiums. Als Beendigung des Studiums gilt insbesondere die Ablegung des 1. in der Studienrichtung der/des Mieterin/Mieters vorgesehenen Abschlussexamens. Studierenden der BiTS Iserlohn, SRH Fachhochschule Hamm und der ISM wir ein Zuschlag von mtl. 23,00 € auf den jeweiligen Mietpreis berechnet.

Wohndauer

Die Wohndauer ist zur Zeit auf höchstens acht Semester begrenzt, soweit nicht Besonderheiten des Einzelfalles eine andere Befristung erforderlich machen. Die Wohnzeit in einem anderem öffentlich geförderten Wohnraum wird auf die Höchstwohndauer angerechnet.

Nicht Wohnberechtigte

Nicht wohnberechtigt sind insbesondere Studierende,

  • die gleichzeitig Doktorand, Assistent, Referendar, Volontär oder dergleichen sind;

  • die überwiegend berufstätig sind;

  • die bereits ein berufsqualifizierendes Examen an einer Hochschule abgelegt haben;

  • denen ein Wohnplatz durch das Studentenwerk Dortmund gekündigt worden ist;

  • die als Zweit- bzw. Gasthörer an einer der Hochschulen eingeschrieben sind;

  • die die Regelstudienzeit erreicht oder überschritten haben.

Berücksichtigung Schwerbehinderter

Schwerbehinderte, die in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt sind, werden bevorzugt - teilweise in besonderen Wohnungen - aufgenommen.

Wartelisten

Auf den Wartelisten werden alle Bewerber in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung mit Angabe der gewünschten Wohnanlage geführt.  Mehrfachnennungen sind möglich. Die Bewerbung um einen Wohnplatz kann max. sechs Monate vor Beginn des Studiums erfolgen.

Verfahren

Bei Kündigung eines Zimmers werden die ersten zehn Bewerber, die auf der entsprechenden Warteliste stehen, angeschrieben. Wer sich zuerst meldet, erhält das Zimmer; die übrigen Bewerber behalten ihren Platz auf der Warteliste, wenn sie weiterhin an einem Wohnplatz interessiert sind. Bewerber, die sich nicht in angemessener Zeit melden, werden von der Warteliste gelöscht. Steht ein bevorzugt zu berücksichtigender Schwerbehinderter auf der Warteliste und ist der freiwerdende Platz geeignet, erhält dieser den freien Wohnplatz.

Aktualisierung der Wartelisten

Die Wartelisten werden ständig aktualisiert. Bewerber, die sich nach Erhalt eines Anschreibens vom Studentenwerk zurückmelden und mitteilen, dass sie weiterhin an dem Wohnplatz interessiert sind, behalten ihren Platz auf der Liste. Erfolgt keine Rückäußerung, wird die Bewerbung gestrichen, weil davon auszugehen ist, dass ein Interesse nicht mehr besteht. Sofern die Bewerbung von der Warteliste gestrichen wurde, ist zur Wiederaufnahme eine neue Bewerbung erforderlich.

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