Die Erziehungspartner (Eltern und pädagogische Mitarbeiter/innen) sollen sich gegenseitig unterstützen und ergänzen, indem sie miteinander über das Kind und seine Situation in der Kindertagesstätte sprechen und sich über die Erziehung beraten.
Die Eltern können in drei Gremien mitwirken:
Die Erziehungsberechtigten der Kinder einer Einrichtung bilden die "Elternversammlung". Diese Basis der Mitwirkung tagt mindestens zweimal im Jahr. Die Elternversammlung wählt den Elternrat. Der Elternrat soll die Zusammenarbeit aller Beteiligten fördern und das Interesse der Erziehungsberechtigten für die Arbeit der Einrichtung beleben. Deshalb werden aus jeder Gruppe ein Mitglied und ein Ersatzmitglied gewählt. Der Elternrat tagt bei Bedarf, mindestens jedoch dreimal im Jahr.
Gemeinsam mit dem Träger der Kindertagesstätte (Studentenwerk Dortmund) und den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kindertagesstätte bildet der Elternrat den "Rat der Tageseinrichtung". In ihm beraten die Mitglieder die Grundsätze der pädagogischen Arbeit.