Aus einem eigenen Fond des Studentenwerk Dortmund können Beihilfen zu ungedeckten Krankheitskosten und zur Säuglings-/Kleinkinderausstattung gewährt werden.
Die "Beihilferichtlinien" orientieren sich - abgesehen von einigen Sonderregelungen - hinsichtlich des Umfangs der Kostenerstattung im Wesentlichen an der Beihilfeverordnung des Landes NRW.